Kleve. Die Stadt Kleve hat zur Corona-Eindämmung weitere Maßnahmen beschlossen. Das Rathaus ist für Publikum geschlossen. Es gibt eine Service-Hotline.

Unter der Leitung von Bürgermeisterin Sonja Northing wurden im Rathaus der Stadt Kleve am Dienstagmorgen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionskette festgelegt, um Ansteckungsrisiken zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen zu erhalten.

Das Rathaus sowie alle Außenstellen werden ab sofort für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet. Die Einrichtungen sind grundsätzlich nur noch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu erreichen. In dringenden Fällen, in denen eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist, können die Bürger die Bereiche nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufsuchen. Die Termine sind in den jeweiligen Fachbereichen zu vereinbaren.

Das Bürgerbüro bleibt bis auf Weiteres in dringenden Angelegenheiten lediglich unter der Rufnummer 02821/84-600 oder per E-Mail an buergerbuero@kleve.de erreichbar.

Service-Hotline für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgerinnen und Bürger wird zudem eine Service-Hotline in der Zeit von montags bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr und samstags von 11 bis 13 Uhr eingerichtet (Rufnummer: 02821/84-600).

Standesamtliche Trauungen sollen nach Möglichkeit verschoben werden, so die Stadt Kleve. Sollte dies nicht möglich sein, können Trauungen in einem Rahmen von bis zu zehn Personen im Trauzimmer und von bis zu 15 Personen im Museum Kurhaus durchgeführt werden.

Coronavirus im Kreis Kleve- Schulen und Kitas geschlossenBei der Beurkundung von Sterbefällen werden die Bestatter gebeten die erforderlichen Unterlagen in den städtischen Briefkasten zu hinterlegen. Die Urkundenzustellung erfolgt per Post. Die Geburtsanzeigen mit der Vorlage der Originalunterlagen sind ebenfalls im Briefkasten zu hinterlegen. Die Urkundenbestellung erfolgt ebenfalls per Post.

Die für den 24. März geplanten Auslegungen zu Bauleitplanverfahren des Fachbereichs Planen und Bauen finden nicht statt.

Allgemeinverfügung vom 16. März

Des Weiteren hat die Stadt Kleve bereits am Montag eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen, die zunächst bis einschließlich zum 19. April gilt. Danach sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen untersagt, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt. Dieses Verbot ergeht unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden und gilt sowohl in geschlossenen Gebäuden als auch unter freiem Himmel. Das heißt, auch alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in gewerblichen und konzessionierten Räumlichkeiten auf dem Gebiet der Stadt Kleve (z.B. Jahreshauptversammlungen von Vereinen, Geburtstags- und Hochzeitsfeiern oder sonstige Feierlichkeiten) sind untersagt.

Das Verbot gilt auch für die Veranstaltung von Gottesdiensten sowie sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen. Hiervon ausgenommen sind Beisetzungen im engsten Familienkreis. Die Teilnehmerzahl an Beisetzungen ist auf 20 Personen zu begrenzen. Ein Mindestabstand der Teilnehmenden von zwei Metern zueinander ist einzuhalten.

Wochenmärkte dürfen geöffnet bleiben

Ausgenommen von diesem generellen Veranstaltungsverbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegend öffentlicher Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.

In der Allgemeinverfügung werden ebenfalls der Betrieb von Museen, Fitnessstudios, Spielhallen, Wettbüros, Volkshochschulen, Musikschulen, sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Beschränkt und mit Auflagen versehen wird der Zugang zu Restaurants, Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.