Kreis Kleve. Ab Donnerstagabend sind in den Krankenhäusern des Karl-Leisner-Klinikums keine Patientenbesuche mehr möglich. Auch Altenheime sind betroffen.
Die Katholische Karl-Leisner-Trägergesellschaft (KKLE) schränkt in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Kleve den Zugang zu ihren Einrichtungen für Besucher drastisch ein. Dies teilte die KKLE am Donnerstagnachmittag mit. Sie begründete die „reine Vorsichtsmaßnahme“, damit „die Gesundheit von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitern bestmöglich zu schützen“.
In den vier Krankenhäusern des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums (St.-Antonius-Hospital Kleve, Wilhelm-Anton-Hospital Goch, Marienhospital Kevelaer, St. Nikolaus-Hospital Kalkar) sind ab Donnerstag, 12. März, um 21 Uhr keine Patientenbesuche mehr möglich. Nur der Besuch schwerstkranker Patienten ist nach individueller Absprache weiterhin möglich. Eine weitere Ausnahme sind Geburten (Väter).
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Patienten melden sich am Empfang der Krankenhäuser
Dringend benötigte persönliche Gegenstände wie Wechselkleidung oder Toilettenartikel können laut der KKLE-Mitteilung in den Empfangsbereichen abgegeben werden. Die Behandlung ambulanter und stationärer Patienten sei weiterhin ohne Einschränkungen gewährleistet. Patienten werden gebeten, sich am Empfang der Krankenhäuser zu melden. Das gelte auch für Patienten der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im St.-Antonius-Hospital Kleve.
Auch die Seniorenpflegeeinrichtungen des Katholischen Alten- und Pflegehilfenetzwerkes am Niederrhein (KAN) unterbinden den Besuch der Bewohner. „Ausnahmen sind nur in dringenden Fällen nach individueller Absprache möglich“, so das KKLE. Unter dem Dach des KAN versammeln sich mehr als 20 Pflegeeinrichtungen und Wohnanlagen für Senioren in den Kreisen Kleve und Wesel, dazu ein Pflegezentrum zur ambulanten Betreuung und ein Hospiz.
KKLE sagt alle Veranstaltungen ab
Darüber hinaus sagen die Einrichtungen der Katholischen Karl-Leisner-Trägergesellschaft bis auf Weiteres alle Veranstaltungen mit Publikumsverkehr in ihren Einrichtungen ab. Das gilt sowohl für eigene Informationsveranstaltungen (Info-Abend Geburt etc.) als auch für Treffen von Selbsthilfegruppen in den Räumlichkeiten der Einrichtungen.