Kreis Kleve. Das Kreisgesundheitsamt ist erst dann zuständig, wenn die Kindergärten ihren Teil erfüllt haben.

Nicht so dramatisch erwarten die Kommunen im Kreis Kleve den Arbeitsaufwand durch das Gesetz zur Masern-Impfpflicht, das nächste Woche am 1. März in Kraft tritt. „Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wird in der Kita kontrolliert, ob eine Impfung vorliegt. Entweder durch Einsicht in den Impfausweis oder durch Vorlage einer Bescheinigung des Arztes“, sagt Jörg Boltersdorf, Sprecher der Stadt Kleve.

Andreas Stechling, Fachbereichsleiter in Kalkar, sieht die Verantwortung der Kontrolle der Kitas dann beim Gesundheitsamt des Kreises. Aktuell wichtig sei, wegen des Corona-Virus’ im Karneval mit dem Küssen aufzupassen.

In Goch sagt Fachbereichsleiter Hermann-Josef Kleinen: „Eindeutig ist beim Masernschutzgesetz das Gesundheitsamt des Kreises zuständig“.

Elke Sanders, Sprecherin der Kreisverwaltung, erklärt: Die Leiter der jeweiligen Einrichtung – Kindergarten, Schule, Kindertagespflege, Heime und medizinischen Einrichtungen – müssen anhand von Impfausweis oder Arztbescheinigung überprüfen, ob die Kinder und Bedienstete (nach 1970 Geborene) gegen die Viruskrankheit Masern geimpft sind. Ist das nicht der Fall, wird es dem Kreis-Gesundheitsamt gemeldet, das drängt notfalls mit Bußgeld auf die Impfpflicht. Flüchtlingskindern wird bereits im Gesundheitsamt bei der Untersuchung der Schultauglichkeit eine Impfung angeboten.

Mehr Infos im Internet beim Kreis Kleve, Suchbegriff Masernschutz, oder sowie beim Bundesgesundheitsministerium .