Kleve. Klever Bauausschuss: Bei den Gebäudekomplexen an der Spyckstraße gibt es eine Planänderung. Und: Diskussion über Neubaufassade am Minoritenplatz.

Kann man den Bebauungsplan „Fliersol/Kattenwald“ in Reichswalde nicht „in die Tonne kloppen“?, bat die Grüne Wiltrud Schnütgen im Klever Bauausschuss. Denn wenn er jetzt beschlossen werd, betreffe er im ganzen Straßenzug nur zwei neue Bauflächen. Nur für sie würde ein Abschluss an der vorderen Grundstücksgrenze gelten, wohingegen alle anderen, die vorher gebaut hatten, ihre Häuser weiter nach hinten aufs Grundstück setzten – weil sie so nämlich vorn einen Garten Richtung Süden gewinnen. Bei den Neubauten müsse man nun darauf bestehen, die neue Baugrenze einzuhalten, bestätigte Baudezernent Jürgen Rauer. Der Rat habe es so abgestimmt. Der Bauausschuss gab noch keine Empfehlung ab.

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Gegen die Pläne der Gewoge Wohnungsgesellschaft, an der Spyckstraße neue große Gebäudekomplexe als vierte Klever Klimaschutzsiedlung zu errichten, hat Straßen NRW als Landesbetrieb Straßenbau Einwände. Denn die Gebäude ragten laut Plan in die „Anbauverbotszone der B 9“ hinein. Beide Seiten seien nun einander entgegen gekommen und hätten eine Planänderung abgestimmt, berichtete Baudezernent Jürgen Rauer dem Ausschuss. Darüber werde im kommenden Hauptausschuss am 29. Januar berichtet.

„Schießscharten“ statt großer Fenster

Die Fassade des Neubaus am Minoritenparkplatz in Kleve neben dem Rathaus stößt bei Edmund Ricken, CDU-Mitglied im Bauausschuss, auf Missfallen. Größere Fenster mit einer Gebäude-Öffnung zum Platz „wurden uns versprochen“, erinnerte er sich. Erst daraufhin habe der Rat den Bau beschlossen, mit einem Drogeriemarkt das frühere Scala-Kino zu ersetzen. Jetzt gebe es nur noch „Schießscharten“ als Fenster. Dabei habe der Rat dem Bauherrn so viele Zugeständnisse gemacht mit einer Feuerwehr-Umfahrung und Grundstücksgrenzenanpassung.

„Jetzt sieht es aus wie eine Hinterhof-Wand“, meinte Ricken. Er fragte, ob die Verwaltung noch etwas ändern könne oder ob es zu spät sei. Baudezernent Rauer versprach, vom Bauherren und der Architektin eine Stellungnahme zu erbitten. Auch wenn es anders beantragt worden sei, sei das keine Grundlage, den Bebauungsplan nicht zu genehmigen. Er sei rechtskonform, erklärte Rauer der NRZ auf Nachfrage.