Bedburg-Hau. Auch Vereine und Organisationen können in Bedburg-Hau Osterfeuer beantragen – nur einzelne Privatleute nicht mehr.

Es gibt einen philosophischen Ansatz zur Betrachtung von Osterfeuern: Will man Gartenabfälle verbrennen und lädt sich dazu Freunde ein, damit man nicht so allein ist, dann ist das Abfallentsorgung. Lädt man aber Leute ein und macht dazu einer Feuerchen, dann ist das Brauchtum. Das allerdings sei schwer auseinander zu halten, sagte Hand Gerd Perau, CDU.

Er berichtete im Rat aus der interfraktionellen Arbeitsgruppe, die sich in den letzten Wochen um die Formulierung eines „Erlasses einer ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer im Gemeindegebiet Bedburg-Hau“ gekümmert hat. Der Rat beschloss sie nun einstimmig. Wie berichtet, hielten alle Fraktionen die 252 Osterfeuer im vorigen Jahr für zu viele. Sie lassen jetzt nur solche zu, die von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine beantragt werden und obendrein auch von Nachbarschaften. Damit sei besagte Geselligkeit gesichert. Einzelne Haushalt dürfen nicht mehr Holzstapel entzünden.

Material darf nicht höher als 3,50 Meter aufgeschichtet sein

Der Brauchtums-Brand muss vier Wochen vorher angemeldet werden, das Material darf nicht höher als 3,50 Meter aufgeschichtet sein. Das Ordnungsamt behält sich Überprüfungen vor. Darüber hinaus können Bürger die Entsorgung von Gartenabfällen ungeachtet der Brauchtums-Feiertage beantragen. Für alle Feuer verlangt die Gemeinde 20 Euro Bearbeitungsgebühr.

Einen aktuellen Anlass für den Erlass gibt es außerdem. Die Verwaltung befürchtete, dass es vermehrt zu angeblichen Osterfeuern kommen werde, seit der Müllentsorger Schönmackers auch für das Anliefern von Grünschnitt aus privaten Gärten Geld verlangt, vormals war das kostenlos. In zwei Jahren will der Rat nachhalten, ob es tatsächlich weniger Feuer gab und auch weniger Feuerwehreinsätze in diesem Zusammenhang.