Kleve. Bei Ermittlungen gegen einen Kinderschänder-Ring unterlief der Staatsanwaltschaft Kleve eine Panne. Darauf reagierte nun der NRW-Justizminister.
Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat die Generalstaatsanwälte des Landes in einem neuen Erlass dafür sensibilisiert, „zeitliche Verzögerungen“ bei Ermittlungsverfahren zum Kindesmissbrauch „unter allen Umständen zu vermeiden.“ Er regt auch frühere Inhaftierungen und schnellere Durchsuchungen an. Biesenbach reagiert mit dem Erlass, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, auf Versäumnisse der Staatsanwaltschaft Kleve im Missbrauchs-Komplex Bergisch Gladbach.
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„Rheinische Post“ und WDR hatten zuvor über den Erlass berichtet. Biesenbach schreibt an die Generalstaatsanwälte, dass er aus gegebenem Anlass „vorsorglich“ auf mehrere Punkte hinweisen wolle: „Einschlägige Ermittlungsverfahren, insbesondere solche zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, sind mit größter Sorgfalt und dem gebotenen Nachdruck zu führen.“
Verdächtiger war bereits im Juni aufgefallen
Die Möglichkeit von Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen (also zum Beispiel Untersuchungshaft) sei auch im Falle eines Geständnisses zu prüfen und anzuwenden. Bei der Prüfung einer Untersuchungshaft sei vor allem Paragraf 112a der Strafprozessordnung zu beachten - also Wiederholungsgefahr.
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Biesenbach hatte im Landtag eingeräumt, dass in dem aktuellen Missbrauchsfall ein Verdächtiger in Wesel bereits im Juni aufgefallen war. Der 26 Jahre alte Zeitsoldat hatte damals umgehend gestanden und sich „reumütig und therapiebereit“ gezeigt, berichtete Biesenbach. Zu einer Durchsuchung und einer beschleunigten Zeugenvernehmung der Kinder kam es zunächst nicht. Verhaftet wurde der Soldat erst am 25. Oktober, als er im Kontext mit dem Kinderporno-Tausch-Ring, der in Bergisch Gladbach enthüllt wurde, aufflog. (dpa)