Kreis Kleve. . Es besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung und illegaler Beschäftigung. Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll im Kreis Kleve wirkten zusammen.

Rund 60 Beamte durchsuchten gestern Mittag zehn asiatische Restaurantbetriebe im Kreis Kleve. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit war zusammen mit der Steuerfahndung im Einsatz und führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve die Durchsuchungen durch. Es waren keine chinesischen Restaurants im Fokus, sondern eher solche mit vietnamesischer Küche. Anlass war, dass einige beim Finanzamt aufgefallen waren.

„Ich esse das auch gerne“, bedauert der Staatsanwalt

Unterstützt wurden die Beamten bei dieser Maßnahme durch Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Ausländerbehörde des Kreises Kleve. „Ein paar unserer Kollegen waren dabei“, aber mehr darf die Sprecherin der Kreisverwaltung nicht sagen, denn zuständig ist Oberstaatsanwalt Günter Neifer. „Es tut mir ja auch Leid, ich esse das auch gerne“, sagt er ganz privat. Aber bei der Straftat der Steuerhinterziehung und illegalen Beschäftigung von Mitarbeitern gibt es kein Pardon. Das sind nun einmal Straftaten.

Durchsuchungen in Wohnungen und Firmenräumen

Auf Beschluss des Amtsgerichts Kleve wurden die Durchsuchungen in Wohnungen und Firmenräumen in mehreren Städten – Kleve, Goch, Emmerich und Geldern, so bestätigt Neifer – angeordnet, um Beweismittel zu finden und sicherzustellen. Die Maßnahmen liefen zeitgleich in den zehn Objekten. Nicht wie sonst am frühen Morgen, sondern diesmal in der Mittagszeit, wenn in den Küchen gearbeitet und alles für die Öffnungszeiten am späten Nachmittag vorbereitet wird, kamen die Kontrollbehörden.

In vier Fällen Verdacht auf Steuerhinterziehung

Im aktuellen Fall besteht gegen vier Personen der Verdacht, dass Steuern hinterzogen und Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden. Außerdem gibt es den Verdacht, dass illegal Ausländer beschäftigt wurden, die keinen gültigen Aufenthaltstitel hatten. Tatsächlich wurde im Zug der Maßnahme ein Haftbefehl vollstreckt, den die Staatsanwaltschaft Kleve gegen einen Mann wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ausgestellt hatte.

Vorausgegangen war eine Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei der drei Ausländer arbeitend angetroffen wurden. Zwei Personen konnten keinen Pass vorlegen, Sie hielten sich illegal in Deutschland auf.

Aufenthaltsgenehmigung ist damit nicht mehr gültig

Eine weitere Person legte den Prüfern einen Aufenthaltstitel vor, also eine Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde. Aber der berechtigte nicht zur Arbeitsaufnahme. Dadurch, dass diese Person nun mitgearbeitet hat, „ist der Aufenthaltstitel durch die festgestellte Arbeitsaufnahme verwirkt“, ist also nicht mehr gültig, bestätigt Anja Turloff-Galetzki, Sprecherin des Hauptzollamtes in Duisburg auf NRZ-Anfrage.

Drei Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts

Gegen die drei Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ermittlungen dauern zurzeit noch an und werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve gesondert geführt.

Ob die betreffenden Restaurants nun mit reduzierter Mannschaft weiter öffnen dürfen oder ob ihnen die gewerbliche Erlaubnis entzogen wird, ist Sache der jeweiligen Kommune.