Kalkar. . Im Kalkarer Wochenendgebiet Oybaum sorgt eine Stichtagsregelung für soziale Härtefälle. Kreis Kleve: Keiner der Anwohner genießt Bestandsschutz.

Die Verunsicherung ist zu spüren. Claudia Michels und Dirk Grieß sitzen mit Elke Simon und Egbert Peters im Wohnzimmer und nehmen besorgt zur Kenntnis, dass die Bezirksregierung in Düsseldorf offenbar keine Änderungen für ihr Wohngebiet Oybaum wünscht: Oybaum soll Wochenendhausgebiet bleiben!

Und das heißt für hunderte Bewohner der Kalkarer Siedlung, dass sie im Grunde täglich mit einer Aufforderung des Kreises Kleve rechnen müssen, ihr Haus nicht mehr dauerhaft bewohnen zu dürfen. Denn, so formuliert es die Kreisverwaltung gegenüber der NRZ deutlich: „Einen Bestandsschutz für Hauptwohnsitznahmen vor den festgelegten Stichtagen gibt es nicht.“

Die Bezirksregierung bleibt hartnäckig

Die Situation ist verfahren. Wie mehrfach berichtet wohnen seit 30 Jahren fast alle Menschen im Oybaum dauerhaft in ihren Häusern. Es wurden Baugenehmigungen für Aus- und Anbauten erteilt und die Stadt Kalkar hat den Erstwohnsitz akzeptiert. Jetzt möchte die Bezirksregierung, dass ein gesetzestreuer Zustand hergestellt wird. Die Immobilien der Bewohner sind mit einem Schlag deutlich weniger wert: „Denn es gibt keine Nachfrage nach Wochenendhäusern“, sagt Elke Simon, die selbst in der Immobilienvermarktung tätig ist.

Um die Bewohner vor dem Super-Gau zu bewahren, hat die Stadt Kalkar jetzt Gespräch mit der Bezirksregierung geführt. Ziel war es, das dauerhafte Wohnen im Oybaum nachträglich zu legalisieren. Die Gespräche verliefen negativ.

„Hier darf sich niemand mehr neu verlieben“

Stadtoberbaurat Frank Sundermann sieht nach den Erklärungen der Bezirksregierung kaum noch Anlass zur Hoffnung, dass man auf einem „normalen planungsrechtlichen Wege“ eine Einigung erzielen könne. Die Stadtverwaltung hätte es gerne gesehen, dass die Bezirksregierung den Oybaum rechtlich als einen Ortsteil behandelt, um die Kuh vom Eis zu bekommen. Dies ist aber nicht der Fall. Der Oybaum wird in Düsseldorf nach wie vor als „faktisches Wochenendhausgebiet“ gewertet und dies hat für die Bewohner enorme Folgen: „Hier darf sich niemand mehr neu verlieben. Denn eine neue Person darf hier nicht hinziehen, um dauerhaft zu wohnen“, verdeutlicht Claudia Michels.

Frank Sundermann möchte nun abwarten, wie die laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren ausgehen. Mehrere Bewohner haben gegen Ordnungsverfügungen des Kreises Kleve geklagt. „Sollte das Verwaltungsgericht nun zum Schluss kommen, dass der Bebauungsplan Oybaum de facto funktionslos ist, dann würde auch die Bezirksregierung über eine Ausnahmeregelung diskutieren“, so Sundermann.

Wenn das Verwaltungsgericht Düsseldorf allerdings gar keine Stellungnahme zum eigentlichen Bebauungsplan abgibt, dann könnte die Stadt Kalkar als zweiten Ausweg eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen. Diese würde dann durch die Bezirksregierung nicht genehmigt und gegen diesen Beschluss könnte die Stadt Kalkar dann eine Klage einreichen, um die Situation vor Ort durch ein Gericht prüfen zu lassen.

Die Bewohner des Oybaums hätten es gerne gesehen, wenn die Ministerin Ina Scharrenbach einen Erlass in dieser Frage vornehmen würde. Aber die Ministerin sperrt sich. Vielmehr hat die Bezirksregierung den Kreis Kleve aufgefordert, die Hauptwohnsitzmeldungen im Oybaum zu überprüfen: „Nach Überprüfung und entsprechender Feststellung hat die Bauaufsichtsbehörde entsprechend ihrer Pflichten über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu wachen“, so der Kreis gegenüber der NRZ.

„Bebauungsplan ist funktionslos“

Zunächst jedoch haben die „Altfälle“ keine Priorität. Der Kreis geht jetzt vorerst gegen neue Fälle vor, bei denen der Hauptwohnsitz im Oybaum angemeldet wird.

Die Bewohner wollen jetzt noch mehr öffentlichen Druck aufbauen und haben jetzt auch große Fernsehanstalten eingeladen. Sie beharren darauf, dass der Bebauungsplan von Beginn an funktionslos war. Denn im Oybaum hätte es in den ersten fünf Jahren gar keinen Bebauungsplan gegeben. „Und als einer aufgestellt worden ist, konnten die bereits bestehenden Häuser nicht den Vorgaben dieses Planes entsprechen“, so Claudia Michels.

INFORMATIONEN

  • Dass die Bewohner des Oybaums keinen Bestandsschutz genießen, ist neu. Bislang wurde kommuniziert, dass diejenigen, die vor April 2017 mit dem Erstwohnsitz im Oybaum gemeldet waren, auch dauerhaft im Wochenendhausgebiet leben können.
  • Der Kreis teilt jetzt mit, dass auch Altfälle nicht davon ausgehen dürfen, dauerhaft in ihren Häusern leben zu dürfen.
  • Mittlerweile gibt es einige Rechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Hier soll auf gerichtlichem Wege geklärt werden, ob der Bebauungsplan, der von den Anwohnern nie eingehalten worden ist, de facto funktionslos ist. Die Urteile stehen noch aus.