Kreis Kleve. . Das Wolfsgebiet Schermbeck hat nun eine Pufferzone. Der Kreis Kleve gehört nun dazu. Für Nutztierhalter könnte es Fördermöglichkeiten geben.

Das dürfte vor allem die Nutztierhalter im Kreis Kleve interessieren: Das Wolfsgebiet Schermbeck im Kreis Wesel wurde erweitert. Und zwar um eine Pufferzone. In dieser liegen nun die Kreis Klever Kommunen Goch, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Bedburg-Hau, Kranenburg, Uedem und Weeze sowie Emmerich, Teile von Rees, Wachtendonk, Rheurdt, Geldern, Straelen, Issum und Kerken.

Bereits Mitte November hatte bei einer Bürgerversammlung in Hünxe Hubert Kaiser, Abteilungsleiter beim Landesumweltministerium die Ausweitung der Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck in Aussicht gestellt. Am 20. Dezember ist diese nun seitens des Ministeriums verkündet worden.

Es geht um eine Fläche von 2800 km²

Die Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck umfasst nun eine Fläche von etwa 2800 km². Sie wurde auf der Grundlage fachlicher Kriterien vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) abgegrenzt.

Die Pufferzone um das Wolfsgebiet umfasst nicht nur die Kommunen des Kreises Kleve, sondern auch im Kreis Wesel Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Wesel (linksrheinischer Teil), Xanten, Alpen und Sonsbeck. Sowie im Kreis Borken die Kommunen Isselburg, Bocholt, Borken, Rhede, Velen, Heiden und Reken.

In der Nutztierhaltung winken Fördermittel

Der Unterschied zwischen Pufferzone und Wolfsgebiet bestehe laut NRW-Umweltministerium darin, dass in der Pufferzone die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass es zu einem Übergriff von einem Wolf kommt. Ausgeschlossen sei dies aber nicht.

Das blaue Gebiet ist die neue Pufferzone.
Das blaue Gebiet ist die neue Pufferzone. © Miriam Fischer

Die Erweiterung des Wolfsgebietes um die Pufferzone ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung.

Das Land NRW beabsichtigt zukünftig auch in diesen Bereichen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) zu fördern. Derzeit werden die Förderrichtlinien Wolf fortgeschrieben, um eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung zu ermöglichen.

Die neuen Richtlinien sind noch nicht in Kraft

So sollen im Bereich der umliegenden Pufferzone in NRW zukünftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig werden. Dabei soll die Erhöhung der Förderquote für investive Herdenschutzmaßnahmen auf 100 Prozent erhöht werden. Außerdem wird eine Ausweitung der Förderung auf weitere Tierhaltungen geprüft.

Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind dann – ab dem in Krafttreten der fortgeschriebenen Förderrichtlinien Wolf – auch für die umliegende Pufferzone des Wolfsgebietes möglich und können bei der Bezirksregierung als zuständige Bewilligungsbehörde gestellt werden.

>> SEIT OKTOBER 2018 AUSGEWIESEN

Ein erster genetischer Hinweis auf einen Wolf im Kreis Wesel konnte an einem Schafriss vom 13. April 2018 bei Schermbeck-Bricht erbracht werden. Nach weiteren Beweisen für die Ansiedlung eines Wolfes in diesem Bereich hat das Umweltministerium NRW in dem betreffenden Landschaftsraum mit Wirkung zum 1. Oktober erstmals ein Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen.

Ein Wolfsgebiet wird bei einer Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann.