Kranenburg-Nütterden. . Eine Arbeitsgruppe machte im Kranenburger Planungs- und Umweltausschuss Vorschläge für die Bebauung des Geländes Pollseweg.
Es ist gut zwei Jahre her, dass die Gemeinde Kranenburg eine rund 2,3 Hektar große Bauerwartungslandfläche südlich der Straße Pollseweg und westlich der Straße Schaafsweg in Nütterden erworben hat. Dort sollen nach dem Wunsch der Verwaltung Eigenheime entstehen. Schon in seiner August-Sitzung hatte der Planungs- und Umweltausschuss über das Rahmenkonzept zur Bebauung des Geländes beraten.
Arbeitsgruppe bessert nach
Für die komplette Erschließung der Fläche sah der Planer zwei Varianten (unterschiedlicher Verlauf einer neuen Wohnstraße) in drei Bauabschnitten vor. Zuerst würde es um die Entwicklung eines circa 80 Meter breiten Streifens entlang der nördlich bereits vorhandenen Wohnbaufläche Pollseweg gehen, weitere Bauabschnitte in Richtung Süden wären danach denkbar. Die Erschließung des Bereiches zwischen Römerstraße und Pollseweg würde mit je zwei Anbindungen an die Straßen Auf dem Poll und Schaafsweg ermöglicht.
Damals empfand man die vom Stadtentwickler Dr. Fabian Borchert von Wolters Partner aus Coesfeld vorgestellte Bebauung als zu dicht, die Grundstücke als zu klein – „eine Anlage wie vom Reißbrett“ – und bat den Planer um Nachbesserung (die NRZ berichtete). Eine Arbeitsgruppe hatte sich gebildet und neue Vorschläge ausgearbeitet, die nun in der jüngsten Ausschusssitzung vorgestellt wurden.
Danach sollen jetzt in dem Gebiet Fußwege vorgesehen werden, die es möglich machen, auf kurzem Wege in die angrenzenden Erholungsgebiete Römerstraße (Sieben Quellen) bzw. Schaafsweg zu gelangen. Hinsichtlich der Ausrichtung der Firste, der Dachneigung sowie der gegenseitigen Verschattung soll die Nutzung von Photovoltaik ermöglicht werden. Entstehen sollen nach dem Wunsch der Arbeitsgruppe überwiegend Einfamilienhaus- aber auch einige Doppelhausgrundstücke. Die Grundstücksgrößen sollen variieren, also nicht eine „Einheitsgröße“ wie bisher, sondern ein Angebot von Grundstücken zwischen 300 bis 600 Quadratmeter machen.
Damit die Grundstücke nicht zu schmal werden und das Gebiet „luftiger“ wirkt, sollen die Grundstückstiefen um die 25 Meter betragen. Nicht wesentlich verändern will man die geplante Straßenführung. Damit Stellplatzflächen nicht vorgegeben werden müssen, wünscht man sich eine Tempo-30-Zone (Mischfläche).
Zentrale Fläche mit Spielplatz
Die zentrale Fläche (Spielplatz/Spielwiese) soll weiterhin in der Mitte des Gebietes angeordnet werden (zweiter Bauabschnitt). Bei der Planung von Privatgärten lehnt man die Anlage von versteinerten Vorgärten deutlich ab.
Diesen Vorschlägen stimmten die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses zu. Der Rat kann nun in seiner nächsten Sitzung über die Entwicklung des Geländes unter den neuen Voraussetzungen befinden.