Kleve. . Der 26-jährige Syrer, dessen Zelle in der JVA Kleve gebrannt hatte, saß zu Unrecht im Gefängnis ein. Er wurde verwechselt.
Die Klever Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Angehörige der Kreispolizeibehörde Kleve im Zusammenhang mit einer Festnahme und Inhaftierung eines syrischen Staatsangehörigen am 6. Juli 2018 in Geldern. Wie sich jetzt herausstellte, saß der 26-Jährige zu Unrecht ein. Er wurde verwechselt.
Der Syrer wurde in der Justizvollzugsanstalt Geldern und später in der JVA Kleve festgehalten. Dort kam es am 17. September zu einem Brand (wir berichteten). Der Inhaftierte wurde dabei schwer verletzt. Er erlitt schwerste Verbrennungen der Haut und wurde in eine Spezialklinik nach Duisburg gebracht. Dort lag er lange Zeit in einem künstlichen Koma. Nach Auskunft von Günter Neifer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve, befindet sich der 26-Jährige immer noch im Krankenhaus. Aufgrund der schweren Verbrennungen zweiten und dritten Grades habe man den Syrer noch nicht befragen können, so Neifer auf NRZ-Nachfrage.
Aus Anlass einer erneuten Prüfung stellte sich jetzt heraus, dass der 26-jährige Syrer gar nicht die Person ist, die die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Die Staatsanwaltschaft Kleve wurde am Abend des 26. September 2018 durch die Kreispolizeibehörde Kleve telefonisch über den Irrtum unterrichtet, so die Staatsanwaltschaft Freitag in einer Presseerklärung.
Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung
Am Donnerstag, 27. September, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein und prüft, ob die von Angehörigen der Kreispolizeibehörde Kleve im Zusammenhang mit der Festnahme und Inhaftierung des 26-jährigen Syrers getroffenen Maßnahmen den Straftatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen. Auch gegen den Syrer wird wegen Brandstiftung ermittelt. Wie berichtet, wurden durch die Rauchentwicklung acht JVA-Mitarbeiter verletzt. Vermutlich hat der 26-Jährige die Zelle selbst angezündet.
Ob der Brand in der Zelle des Syrers etwas mit dieser Verwechslung zu tun hat oder ob der Mann aus Verzweiflung Selbstmord begehen wollte, dazu wollte Staatsanwalt Günter Neifer am Freitag nichts sagen: „Das ist Spekulation und daran beteiligen wir uns nicht.“
Eine Verwechslung
Der syrische Staatsangehörige war am 6. Juli 2018 im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Geldern überprüft und zur Feststellung seiner Personalien zur dortigen Polizeiwache gebracht worden. Im Rahmen der dort durchgeführten Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem wurden zwei notierte Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme festgestellt. Die von der Polizei erhobenen Personalien der überprüften Person wurden im Fahndungssystem gefunden. Sie stimmten offenkundig mit den Aliaspersonalien der von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesuchten Person überein. Der überprüfte syrische Staatsbürger wurde daraufhin inhaftiert.