Kleve. . Die Klever Verwaltung rät von einer vorgezogenen Gestaltung der Wallgrabenzone ab: Die Grünfläche müsste mitunter zurückgebaut werden.
Die Planungen der Klever Stadtverwaltung für die künftige Gestaltung der Wallgrabenzone liegen jetzt vor. Nächste Woche Mittwoch werden sie im Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung den Ratsvertretern vorgestellt. Wie berichtet, hatte die CDU-Fraktion beantragt, die Gestaltung des Grüngürtels in der Unterstadt vorzuziehen. Die Christdemokraten wollen nicht auf eine Bebauung des Minoritenplatzes warten. Die Wallgrabenzone soll ein grünes Band zwischen dem Haus Koekkoek und dem Spoykanal bilden.
Erstmals verdeutlicht auch eine Luftbildaufnahme der Stadt Kleve, wie breit die Wallgrabenzone werden wird. Auf dem Foto ist zu sehen, dass auch einige bestehende Parkplätze auf dem Minoritenplatz wegfallen werden. Die Stadt Kleve beziffert die Kosten für den Rückbau der Asphaltdecke sowie die Eingrünung der Fläche mit zirka 150 000 bis 200 000 Euro. In der gestern veröffentlichten Drucksache heißt es: „Genauere Angaben hierzu können erst nach Beschluss der Offenlage bzw. nach Durchführung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1-279-2 für den Bereich Minoritenplatz erfolgen. Gegebenenfalls kann eine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün NRW 2017“ generiert werden. Eine archäologische Begleitung der Maßnahme ist erforderlich.“
Verwaltung hält Gestaltung offenbar für verfrüht
Entgegen der Auffassung der CDU hält die Verwaltung eine Gestaltung der Wallgrabenzone zum jetzigen Zeitpunkt offenbar für verfrüht. In der Drucksache heißt es: „Aus bautechnischer Sicht ist anzuraten die Freiflächengestaltung in dem Bereich Minoritenparkplatz nach den Hoch- und Tiefbaumaßnahmen umzusetzen und zu realisieren. Hier sind insbesondere Höhenlage, Wegeanbindungen, aber auch die Vernetzung von Grünstrukturen und Aspekte der Barrierefreiheit von Relevanz. Zudem besteht die Möglichkeit, dass eine vorzeitige Erweiterung der Wallgrabenzone die Logistik der Baustellenabwicklung einer Bebauung des Parkplatzes an der Minoritenstraße erschwert.“
Es sei nicht auszuschließen, dass aufgrund der Erschließung der Baumaßnahme, des Vorhaltens von Lagerflächen und der gesamten Baustelleneinrichtung Teile einer neugestalteten Wallgrabenzone zurückgebaut werden müssen, so die Verwaltung. Auch mit der Errichtung einer „Skulpturenallee“ solle man so lange warten, bis über eine mögliche Bebauung des Minoritenplatzes entschieden ist. „Sofern ein künstlerischer Wettbewerb zur Gestaltung einer „Skulpturenallee“ ausgeschrieben werden soll, könnte die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, wie dieser durchgeführt werden kann“, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss.