Kreis Kleve. . Der niederländische Arbeitsvertrag ist unterschrieben, aber auf welche Bestimmungen hat sich der Arbeitnehmer jetzt überhaupt eingelassen? Bei Beratungsgesprächen beim Grenzinfopunkt in Kleve wird häufig deutlich, dass viele Grenzpendler sich im Vorfeld überhaupt keine Gedanken darüber gemacht haben, was ein Arbeitsverhältnis im Nachbarland für Konsequenzen für Steuern, Rente und anderen Sozialversicherungsleistungen hat. Hier die wichtigsten Stolpersteine im Überblick:

Der niederländische Arbeitsvertrag ist unterschrieben, aber auf welche Bestimmungen hat sich der Arbeitnehmer jetzt überhaupt eingelassen? Bei Beratungsgesprächen beim Grenzinfopunkt in Kleve wird häufig deutlich, dass viele Grenzpendler sich im Vorfeld überhaupt keine Gedanken darüber gemacht haben, was ein Arbeitsverhältnis im Nachbarland für Konsequenzen für Steuern, Rente und anderen Sozialversicherungsleistungen hat. Hier die wichtigsten Stolpersteine im Überblick:

Wer in den Niederlanden arbeitet, ist auch in den Niederlanden lohnsteuerpflichtig. Die Lohnabgaben (inkl. Versicherungen) liegen zwischen 36,5 und 52 Prozent, je nach Einkommensstufe. Wer mindestens 90 Prozent seines Einkommens in den Niederlanden erwirtschaftet, der kann Abzugsposten beantragen: für Fahrtkosten, Verluste für Arbeit und Wohnung, Unterhaltszahlungen für ehemalige Partner, Krankenkosten, Hypothekzinsen oder Bildungsausgaben.

Gemeinsam mit den Lohnsteuern werden automatisch die Altersrente, die Hinterbliebenenrente und die Pflegeversicherung abgezogen.

Die Arbeitslosenversicherung, die Krankengeldversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung werden nur vom Arbeitgeber bezahlt. Der Arbeitgeber kann sich aber einen Beitrag vom Arbeitnehmer zurückholen.

Die Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer abschließen. Der nominale Beitrag beträgt 95 Euro. Das Gesetz sieht eine jährliche Selbstbeteiligung in Höhe von 385 Euro vor (ausgenommen sind Hausarztbesuche). Familienmitglieder werden in den Niederlanden mitversichert. Hierfür benötigt man ein so genanntes „S1-Formular“, welches man von der niederländischen Krankenkasse erhält und bei einer deutschen Krankenkasse einreicht. Man hat dann in Deutschland den gleichen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie ein in Deutschland gesetzlich Versicherter.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in den Niederlanden für maximal 104 Wochen und beträgt meistens 70 Prozent des letzten Gehalts.

Bei Arbeitslosigkeit haben Grenzgänger Anspruch auf Arbeitslosengeld im Wohnland. Die niederländischen Versicherungszeiträume werden dabei den deutschen Versicherungszeiträumen gleichgestellt.

Das niederländische Kindergeld ist niedriger als in Deutschland. Für Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren werden zum Beispiel im Quartal 282,16 Euro bezahlt.

Wer in den Niederlanden gearbeitet hat, bekommt auch eine niederländische Rente. Für eine verheiratete Person beträgt diese 763,33 Euro brutto. Alleinstehende können eine Alterrente von maximal 1119,24 Euro erhalten. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer in den Niederlanden in der Regel in einer Betriebsrentenkasse pflichtversichert.