Goch. . Was er so gut kennt und so gut kann, zeigt der frühere Stadtarchivar Hans-Joachim Koepp (heute Standesbeamter) im neuen Heft der Historischen Zeitschrift „An Niers und Kendel“: Die Historie spektakulär, spannend, speziell herausfinden und beschreiben. Das Autorenteam widmet sich im aktuellen Heft Nr. 58 auf 34 Seiten der Kriminalität und Rechtsprechung in der Gocher Geschichte. Hans-Joachim Koepp berichtet in seinen „Betrachtungen zu Dieben, Räubern und Mördern“ über Verbrechen aus der Historie der Weberstadt und informiert über Gerichtsverfahren und Bestrafungen, Peter Geuskens schreibt sozusagen exemplarisch über das Leben des Verbrechers Heintje van Goch im 18. Jahrhundert.
Was er so gut kennt und so gut kann, zeigt der frühere Stadtarchivar Hans-Joachim Koepp (heute Standesbeamter) im neuen Heft der Historischen Zeitschrift „An Niers und Kendel“: Die Historie spektakulär, spannend, speziell herausfinden und beschreiben. Das Autorenteam widmet sich im aktuellen Heft Nr. 58 auf 34 Seiten der Kriminalität und Rechtsprechung in der Gocher Geschichte. Hans-Joachim Koepp berichtet in seinen „Betrachtungen zu Dieben, Räubern und Mördern“ über Verbrechen aus der Historie der Weberstadt und informiert über Gerichtsverfahren und Bestrafungen, Peter Geuskens schreibt sozusagen exemplarisch über das Leben des Verbrechers Heintje van Goch im 18. Jahrhundert.
Dass eine solche Mammutaufgabe nicht lückenlos bewältigt werden kann, stellt Koepp klar: „In den Annalen der Stadt Goch finden sich zahlreiche Hinweise zu größeren Verbrechen, Plünderungen und Brandschatzungen sowie über Räuberbanden und Mörder. Die Verbrechen, die hier exemplarisch angesprochen werden, stellen nur einen Bruchteil der tatsächlichen dar“.
Wobei sich Koepp auf den ersten Seiten dem Mittelalter widmet, als, heute unvorstellbar, bei den zahllosen Kriegen – auch zwischen den hiesigen Herrschern einzelner Landstriche – „das Töten von Menschen an der Tagesordnung war und nicht als Mord betrachtet wurde“. Beispielhaft erwähnt sei der 1549 in Goch geborene Raubritter Martin Schenk von Nideggen, der bis zu seinem Tod 1589 als Belagerer und Plünderer für verschiedene Dienstherrn kämpfte und mordete – je nach Bezahlung.
Anders sah es bei Mord und anderen Kriminalitätsdelikten aus, wie man heute schreiben würde, die in der Regel gerichtlich verfolgt wurden, wobei für Mord, Raub, Diebstahl, Plünderung oder Gotteslästerung eigentlich immer der Tod als Strafe ausgesprochen wurde und man nur in milderen Fällen von Diebstahl mit Auspeitschung und Landesverweisung davonkam.
Ein Fall aus dem Jahr 1449 gibt Auskunft darüber, wo Hinrichtungen stattfanden: Ein junger Schäfer, der den Halvenboom am Lindchen angezündet hatte, wurde zum Feuertod auf der Gocher Heide verurteilt – gemeint ist der Richtplatz des Gocher Galgens gegenüber der Loerangel, bis vor kurzem auch bekannt als Sitz der Gaststätte Loer-angel.
Auch Poorte Jäntje dabei
Bis zum Jahr 1777 blieb die Richtstätte ebendort, dann erfolgte die Verlegung zum Gocher Berg (bei Tön am Berg), wobei auch Hinrichtungen auf dem Gocher Marktplatz überliefert sind.
Ein paar Beispiele von Verbrechen und Bestrafung zeigen die Grausamkeit, mit der die Justiz über Jahrhunderte vorging: So wurde Engel Kusters 1599 wegen dreifachen Mordes zu Tode gerädert – was nichts anderes heißt, als dass der Missetäter nach Zerstoßen und Zerbrechen seiner Glieder auf ein Rad geflochten wurde. Beim Vierteilen wurde der Körper des Täters entweder mit einem Beil in vier Stücke zerschlagen oder von Pferden zerrissen. So erging es auch dem Verräter Peter Bongardt, besser bekannt als Poorte Jäntje (heute noch Name einer großen Gaststätte), der 1590 geköpft und gevierteilt wurde – sich aber vorher schon im Steintor-Gefängnis selbst vergiftete.
Koepp listet Straftaten bis ins 20. Jahrhundert auf, ehe er sich dem Kapitel der Räuberbanden vom Niederrhein widmet, gegen die hierzulande Bürgermilizen gegründet wurden. So stellte Goch mit 1836 Einwohnern 189 Milizmänner in zwei Kompanien. Ein berühmter Räuberhauptmann, der um 1800 in Goch sein Unwesen trieb, war Mathias Weber, genannt der Fetzer, der 1803 in Köln hingerichtet wurde oder der Materborner Anton Cronenberg, der 1830 eine 22-köpfige Bande befehligte, darunter die drei Pfalzdorfer Wilhelm Koch und Gerhard Angeneindt sowie Heinrich Bültjes.
1832 wurden die auch aus Kleve und Kevelaer stammenden Kriminellen festgenommen und in der Klever Schwanenburg eingesperrt. Dreizehn Räuber wurden 1833 zum Tode verurteilt, fünf bekamen ein Brandmal und lebenslängliche Zwangsarbeit, zwei mussten fünf Jahre ins Zuchthaus, nur zwei wurden freigesprochen. Allerdings wandelte der preußische König die Todesstrafe im selben Jahr in lebenslange Haft um.
Zu den bekannten, freilich im Vergleich harmlosen Verbrechern in der Gocher Geschichte zählt natürlich auch Jan den Düvel, der von 1884 bis 1916 nahe Siebengewald eine Herberge betrieb, als Wilddieb und Schmuggler in die Geschichte einging und bis heute Berühmtheit erlangte (derzeit in einer Stadtführung von Röb Miesen dargestellt).
Kriminalität nach den Kriegen
Weitere Kapitel Koepps handeln von der Kriminalität vor und nach den Kriegen, Diebstählen in der Notzeit und politischen Verbrechen, unter anderem die Ermordung des Kommunisten Franz Schneider durch die Nazis im Jahr 1933 im Klever Gefängnis.
In seinem Beitrag über Gerichtsverfahren und Bestrafungen muss Koepp weit in die Vergangenheit zurück, denn schon 1272 wurde erstmals ein Gocher Stadtgericht mit Nennung von Schöffen und Richtern erwähnt. Die Verhandlungen fanden im Freien statt, unter der Gerichtslinde auf dem Marktplatz, die bis 1812 existiert haben soll. Erst im Jahr 1719 war das Klever Hofgericht zuständig, wobei Koepp eine überlieferte Hexenverbrennung von 1610 und die Hinrichtung eines Hexenmeisters von 1620 erwähnt – ein ganz anderes Kapitel der unmenschlichen Gerichtsbarkeit. Die letzte Todesstrafe wurde übrigens in Kleve 1910 verhängt.
Koepp listet die Zuständigkeiten im Laufe der Jahrhunderte auf, beschreibt die „peinlichen Verhöre“, bei denen Geständnisse durch Folterungen der grausamsten Art herbeigeführt wurden sowie die Arbeit der Scharfrichter.
Er widmet einen Abschnitt dem Wahrzeichen Steintor, das bereits 1590 als Sitz des Gefängnisses diente und erst 1929 vom Keller des Rathauses abgelöst wurde, ehe es nach dem Zweiten Weltkrieg von 1945 bis 1948 vorübergehend erneut zum Gefängnis wurde.
Das Heft gibt es zum Preis von 2,50 Euro im Buchhandel zu kaufen.