Kranenburg. . Der Kreis Kleve erläutert, warum das Vorhaben von Abo Wind abgelehnt wurde. Kernpunkte sind Landschafts- und Artenschutz und die Wasserversorgung.
Eine Absage kann man in einem Satz formulieren: „Der Antrag ist abgelehnt“. Man kann aber auch auf 54 Seiten eine umfangreiche Begründung für diesen einen Satz liefern. Die Klever Kreisverwaltung veröffentlichte gestern ihren Ablehnungsbescheid zum geplanten Windpark im Reichswald. Demnach ist das Projekt für den Kreis Kleve als Genehmigungsbehörde aus mehreren Gründen nicht genehmigungsfähig:
So führt die Kreisverwaltung ganz grundsätzlich das Planungsrecht an, demnach man im Außenbereich nur dann die Windenergie nutzen kann, wenn die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Auch für Windräder gelte das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs. Mehrere öffentliche Belange würden dem Projekt aber entgegenstehen:
Ode an den Reichswald
So widerspricht ein Windpark dem Landschaftsplan „Reichswald“ des Kreises und sämtliche Anlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet. Eine Ausnahme von diesem Verbot komme für den Kreis nicht in Betracht. Die Verwaltung sieht auch keinen Rechtsanspruch des Investors auf Grundlage des Regionalplanes oder des Gebietsentwicklungsplanes. Der Kreis habe an vielen Stellen der Errichtung von Windrädern ausreichenden Raum gelassen.
Der Kreis führt weiter aus, dass der Reichswald eine wichtige Funktion erfülle, in seiner Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, als Erholungsort und für archäologische Bodendenkmale. Die Windräder würden diesen Zwecken des Schutzgebietes zuwiderlaufen. Vielmehr sei im Schutzgebiet „eine äußerst vielfältige, attraktive und besonders charakteristische Landschaft entstanden, die wegen der abwechslungsreichen, gelände- und höhenmäßig sanft modellierten und schon von Weitem gut wahrnehmbaren Formung als sehr schön, harmonisch und einzigartig empfunden wird“, so der Kreis Kleve.
Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat bereits für drei der geplanten Anlagen mitgeteilt, dass diese aufgrund der Betroffenheit von Bodendenkmälern nicht errichtet werden können.
Ein großes Gewicht räumt der Kreis Kleve auch den Argumenten der Wasserwirtschaft ein. Das Bauvorhaben könne eine Trinkwassergewinnungsanlage in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Auch die Bezirksregierung habe in einer Stellungnahme vom 12. Dezember 2016 zum Ausdruck gebracht, dass die Windräder eine erhebliche Gefährdung der Wassergewinnung und damit der Trinkwasserversorgung der Stadt Goch bewirke und daher in der beantragten Form nicht genehmigungsfähig sind. Der Kreis schließt sich diesem Urteil an und sieht bei drei Anlagen ein besonderes Gefährdungspotenzial.
„Erhebliche Bedenken“ gebe es auch hinsichtlich des Artenschutzes. So habe die Artenschutzprüfung ergeben, dass es in diesem Gebiet eine erhebliche Anzahl von Brutplätzen des Mäusebussards gebe. 2015 seien 23 besetzte Horste erfasst worden. Auch der Wespenbussard, der Baumfalke und der Habicht sind im Planungsgebiet angetroffen worden. Ferner sei zudem von fünf Brutrevieren der Waldschnepfe auszugehen.
Die Stellungnahme des Kreises schließt mit der Feststellung ab, dass man davon abgesehen habe, „Nachbesserungen der in vielfacher Hinsicht unzureichenden Antragsunterlagen zu fordern“. Diese seien im Verfahren von den beteiligten Fachstellen eingefordert worden.