Kleve/Kamp-Lintfort. . An der Hochschule Rhein-Waal hatte sich die Findungskommission auf den Kandidaten geeinigt. Der Senat aber wollte mehr Auswahl und lehnte ab.

Schon wieder gelingt es an der Hochschule Rhein-Waal nicht auf Anhieb, einen hohen Posten zu besetzen. Wie schon bei der Kür der nun hoch geachteten Präsidentin, braucht es auch bei der Wahl einer mittlerweile dritten Kanzlerin/ eines Kanzlers jetzt eine zweite Runde.

Die Vorgeschichte wiederholt sich: Erneut haben Hochschulrat und Senat eine sechsköpfige Findungskommission beauftragt, um einen Nachfolger in diesem Falle für Vizepräsidentin Bibiana Kemner zu suchen. Sie war vor zwei Jahren auf Dr. Martin Goch gefolgt.

Ein Kanzler ist für die Verteilung der Finanzen zuständig und hat darum gewaltigen Einfluss, aber er ist kein Dienstvorgesetzter der Professoren.

Sieben Kandidaten kamen in Frage

Beim ersten Durchgang hatte die Findungskommission aus den eingegangenen Bewerbungen eine Liste mit sieben in Frage kommenden Kandidaten erarbeitet und sie zu Gesprächen eingeladen. Ein hoch renommierten Wissenschaftler wurde als der Richtige empfohlen.

Die Hochschulwahlversammlung – sie besteht zur Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und zur Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrats – musste entscheiden. Man durfte erwarten, dass die Empfehlung akzeptiert und der Kandidat als gewünscht durchgewunken würde.

Senat dagegen, Hochschulrat dafür

Aber eine Mehrheit der Senatsmitglieder in der Hochschulwahlversammlung hatte eine Vorschlagsliste mit mehreren Kandidaten erwartet und wollte der alternativlosen Empfehlung der Findungskommission nicht folgen. Die Mitglieder des Hochschulrats jedoch hatten sich einstimmig dem Wahlvorschlag der Kommission angeschlossen.

Stimmberechtigte Mitglieder der Hochschulwahlversammlung sind alle stimmberechtigten Senatsmitglieder sowie die externen Mitglieder des Hochschulrats. Da die Mehrheit in beiden Teilen der Hochschulwahlversammlung für eine Wahl erforderlich ist, muss nun die Findungskommission von vorne anfangen.

Einige Monate länger wird kommissarisch geführt

Schon seit Sommer wird die Kanzlerschaft kommissarisch ausgeübt, das setzt sich nun über Monate fort. Das Verfahren geht zurück an die Findungskommission, die muss die Stelle neu ausschreiben.

Seit dem 1. Oktober 2014 ist aufgrund des Hochschulgesetzes die Hochschulwahlversammlung als neues Gremium der Hochschule Rhein-Waal konstituiert. Die zentrale Aufgabe ist die Wahl bzw. Abwahl der Mitglieder des Präsidiums.