Kleve/Emmerich. . Acht Jahre schickt das Landgericht Kleve einen Mann aus Emmerich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in Haft

„Es tut mir alles sehr leid. Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen.“ Mit diesen Worten drückte der 38-jährige Angeklagte aus Emmerich nochmals sein Bedauern über das aus, was er seiner damals 24-jährigen Ex-Freundin und ihrem neuen Partner im April dieses Jahres angetan hatte. Am Mittwoch nun erhielt er dafür die Quittung: Eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verhängte die 4. Strafkammer am Landgericht Kleve (Schwurgericht) und fällte damit ein verhältnismäßig mildes Urteil im Vergleich zum Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Emmericher gar für 13 Jahre hinter Gitter schicken wollte.

„Ich hoffe, dass Sie in der Haft an Ihren Problemen arbeiten, denn die haben Sie offensichtlich“, gab der vorsitzende Richter Jürgen Ruby dem Bäckergehilfen mit kasachischen Wurzeln noch mit auf den Weg, bevor die Handschellen klickten. Sein Urteil nahm der 38-Jährige äußerlich ungerührt entgegen.

Täter drohte: „Ich mache euch jetzt alle platt“

Wie die NRZ berichtete, hatte der Angeklagte seiner verflossenen Liebschaft wochenlang nachgestellt und die Familie der jungen Frau mit Anrufen und Drohungen tyrannisiert. „Ich mache euch jetzt alle platt“, ließ er sogar die 69-jährige Großmutter der jungen Opferzeugin wissen, die ihrer Enkelin immer häufiger Zuflucht vor ihrem „Schatten“ gewährt hatte.

An jenem Frühlingstag im April dann machte der Mann endgültig ernst: Rasend vor Eifersucht war er seiner Ex-Freundin und ihrem neuen Liebhaber zu dessen Wohnung gefolgt, wo er das turtelnde Paar durch ein Fenster beobachtete. Als die 24-Jährige ihren Freund auf den ungebetenen Besucher aufmerksam machte und dieser durch das Fenster nach dem Rechten schauen wollte, schnellte der Täter von seinem Versteck unterm Fenstersims hoch und rammte dem Nebenbuhler unvermittelt einen scharfen Gegegnstand in den Hals. Wenn er sie nicht hatte, sollte sie auch kein anderer haben – das hatte er seiner Ex-Freundin immer wieder klar gemacht.

Gericht sieht Mordmerkmal der Heimtücke gegeben

Mit schweren Verletzungen war der Mann nur knapp dem Tod entronnen. Doch hätte er wissen können, dass draußen für ihn eine tödliche Gefahr lauert, sobald er das Fenster öffnet? In diesem Punkt gehen die Perspektiven von Verteidigung und Staatsanwaltschaft weit auseinander. Das Gericht teilte letztlich die Einschätzung von Staatsanwalt Daniel Klocke, dass der Mann sich eines Angriffs nicht versah, da dieser sonst wohl versucht hätte, sich gegen das Unheil zu schützen. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

„Niedere Beweggründe“, wie es die Staatsanwaltschaft sah, bescheinigte die Kammer dem Täter indes nicht. „Wir haben es hier mit einem ganzen Motivbündel aus Wut und Verzweiflung zu tun, wobei sich schwer festlegen lässt, was darin der dominierende Part war“, erläuterte Ruby in der Urteilsbegründung.