Kleve/Duisburg.. Ein 62jähriger Mann aus Duisburg behauptete auf seiner Internetseite, dass fünf Klever Schülerinnen des KAG von Flüchtlingen vergewaltigt worden seien

Der Angeklagte ist eine schillernde Figur: Immer wieder schweifte der 62-jährige Duisburger beim gestrigen Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Duisburg ab, erzählte von jungen Jahren bei der Bundeswehr, in denen er Scharfschützenausbilder und Sprengstoffexperte gewesen sei. „Systemkritische Äußerungen“ hätten seine militärische Karriere beendet.

Später will der gelernte Starkstromelektriker geheimdienstlich tätig gewesen sein, international organisierte Kriminalität bekämpft haben. Ob diese Angaben stimmen, muss das Gericht nicht überprüfen. Frei erfunden haben soll der Frührentner aber das, was er am 14. Oktober 2015 auf seiner Internetseite verbreitete. Deshalb steht er nun wegen Volksverhetzung vor Gericht.

Unter der Überschrift „Die stummen Schreie der Lämmer“ hatte er berichtet, fünf junge Schülerinnen der Konrad-Adenauer-Schule in Kleve seien in kürzester Zeit auf dem Schulweg brutal von Flüchtlingen vergewaltigt und verletzt worden. Lehrern, Ärzten und Schwestern sei ein Maulkorb angelegt worden. Der Fall werde von Behörden und Presse bewusst verschwiegen.

Die Staatsanwaltschaft hat für Letzteres eine ganz einfache Erklärung: Der 63-Jährige habe das alles frei erfunden, wolle mit der Veröffentlichung der Geschichte nur Hetze betreiben.

Verhaltensregeln der Schulleitung

Der Verteidiger sieht das anders: Der Artikel sei nur eine Reaktion seines Mandanten auf ein Schreiben der Schulleitung an Eltern und Schüler gewesen, in dem im Zusammenhang mit der Einquartierung von Flüchtlingen in der Turnhalle der Schule Verhaltensregeln wie das Vermeiden freizügiger Kleidung aufgestellt und die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes mitgeteilt wurde.

„Da muss doch etwas passiert sein“, ist der Angeklagte sicher. „Die richten doch nicht umsonst einen Sicherheitsdienst ein.“ Was passiert ist, will der 62-Jährige angeblich „von jungen Leuten in Kleve“ erfahren haben. Deren Namen will er allerdings nicht nennen. „Eine ist eine Krankenschwester, die an der Versorgung eines Mädchens beteiligt war. Die kann ich doch nicht in die Pfanne hauen.“

Der Verteidiger beantragte, insgesamt sechs Verantwortliche des Konrad-Adenauer-Gymnasiums Kellen als Zeugen zu vernehmen, um festzustellen, dass es tatsächlich gravierende Vorfälle gegeben habe. Da die Staatsanwältin sich nicht sperrte, kam der Strafrichter dem Antrag nach. Zur Fortsetzung des Prozesses am 10. Juni werden sich die Zeugen nun auf den Weg von Kleve nach Duisburg machen müssen.