Goch. . Die Zeitbeschränkung auf gebührenpflichtigen Plätzen soll abgeschafft werden – Monats- und Jahrestickets werden günstiger – „Brötchentaste“ verlängert

Es kommt Bewegung in die Parkgebühren-Debatte in Goch: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Rat am Dienstagabend folgten alle Fraktionen bis auf den Abstimmungspunkt über die „Brötchentaste“ einstimmig den Anträgen auf Änderung der Parkgebührenordnung von CDU und SPD, den diese jeweils unabhängig voneinander gestellt hatten. „Wir haben uns da nicht abgesprochen“, versichert SPD-Fraktionsgeschäftsführer Willi Ratsak auf NRZ-Nachfrage. „So viel Übereinstimmung haben wir selten.“

So soll es für das Parken in Goch bald keine zeitlichen Beschränkungen mehr geben. Nach Einführung der Parkgebühren im Mai hatte es bei den Bürgern viel Unmut darüber gegeben, dass die Höchstparkdauer bislang nur zwei Stunden betrug. Zwar hatten Autofahrer die Möglichkeit, ihre Autos auch für längere Zeit auf einen der vier Parkplätze am Klosterplatz, Frauentorplatz, Parkdeck oder Parkplatz am Kastell abzustellen, doch erwies sich diese Möglichkeit für viele als umständlich und wenig attraktiv.

Kritik regte sich etwa im Einzelhandel – durch die bislang geltende Beschränkung fehle die Zeit für einen Einkaufsbummel oder Beratungsgespräche, monierten Vertreter des Werberings Goch. Stimmt der Rat am 15. Dezember den Beschlüssen zu, ist ab dem 1. Februar 2016 die Parkzeit auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen unbegrenzt. Dies gilt auch für die Steinstraße, wo laut Neuregelung bald ganztägig mit einem Tagesticket geparkt werden kann. Dies ist zum Preis von 5 Euro erhältlich.

„Wir wollten ein bürgerfreundlicheres Konzept, das so wenig Reglementierungen wie möglich beinhaltet“, erläutert der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Sprenger. „Es geht darum, eine gewisse Fluktuation bei den Parkplätzen zu erhalten und trotzdem ein faires Modell zu schaffen.“

Spürbar günstiger wird somit etwa das Parken für Anwohner, die laut Beschluss demnächst auch direkt vor der Haustür parken dürfen und nicht, wie zuvor üblich, an vier festgelegten Plätzen. Zahlten Anlieger bislang 350 Euro für ein Jahres- und 35 Euro für ein Monatsticket, sollen diese Fahrscheine künftig nur noch 100 Euro im Jahr bzw. 10 Euro im Monat kosten. Das Jedermann-Ticket, gültig auf dem Klosterplatz, dem Parkplatz am Kastell, dem Frauentorplatz/Schweinemarkt sowie auf der Parkpalette „Hinterm Engel“ ist dagegen für 200 Euro im Jahr bzw. 20 Euro im Monat erhältlich. Es wird ausdrücklich den Schülern des Berufskollegs empfohlen.

Fünf Minuten mehr Gratisparkzeit schenkt die Politik indes Kurzparkern: Konnte man vorher über die „Miteinander-Taste“ (auch Brötchentaste genannt) ein kostenloses Parkticket für fünf Minuten ziehen, wurde die Dauer nun auf zehn Minuten erhöht.

Ebenfalls neu: Wer ein Ticket für einen bestimmte Parkplatz gezogen hat und sein Auto an einen anderen Standort umparken möchte, darf die verbleibende Restparkzeit seines Ticket dafür nutzen. Bürgermeister Ulrich Knickrehm zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Es war eine sehr sachlich geführte Diskussion – alle Beteiligten waren bestens vorbereitet.“

Bleibt zu hoffen, dass demolierte Parkautomaten in Goch mit den Änderungen künftig der Vergangenheit angehören.