Kreis Kleve. . Elternproteste bekannt, doch laut Kassenärztlicher Vereinigung gilt der Kreis Kleve als gut versorgt. „Das Land hat hier keinerlei Kompetenzen.“ Anfrage im Landtag
Wie gut ist der Kreis Kleve mit Kinderärzten versorgt? Auf ihre Kleine Anfrage im Landtag erhielt Margret Voßeler (CDU) jetzt ausführliche Antwort, aber keine Lösungsansätze. Das sei ein ernst zu nehmendes Problem, hatte Voßeler untermauert. Wenn eine Praxis mangels Nachfolge schließt, warteten Eltern oft Monate auf einen Termin bei einem Kinderarzt in der Umgebung. Die Landesregierung verweist dazu an die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Die bezeichne „die räumliche Verteilung von Pädiaterinnen und Pädiatern im Kreisgebiet Kleve für die gesetzliche Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung als insgesamt ausgewogen“. Die acht kreisangehörigen Städte sowie die Gemeinde Kranenburg verfügten über mindestens eine Kinderarztpraxis. „Auch nach den einschlägigen Regelungen der ambulanten Bedarfsplanung“ gelte für den Kreis Kleve immer noch ein Versorgungsgrad von 128,8 Prozent. Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gilt ein Planungsbereich ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent als überversorgt. „Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von mindestens 110 Prozent sind für weitere Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten gesperrt“, zitiert die Landesregierung.
Voßeler fragte, ob denn in Düsseldorf bekannt sei, dass der Kreis Kleve trotzdem kinderärztliche Versorgungsprobleme fürchte. Die Antwort in Düsseldorf: „Die KV Nordrhein hat das Land darüber informiert, dass ihr aus dem Kreis Kleve Beschwerden von Eltern wegen längerer Wartezeiten vorliegen.“ Und darüber, dass Kinder- und Jugendärzt/innen wegen Überlastung keine neuen Patient/innen mehr annähmen. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Pädiater/innen im Kreis Kleve liege aber etwa im Durchschnitt der Fachgruppe, was nicht auf eine Unterversorgung hindeute. Aber wegen der „deutlichen Streuung“ der Fallzahlen sei es nachvollziehbar, dass einige Ärzte keine neuen Patienten annehmen.
Auf Voßelers Frage, was die Landesregierung konkret unternehmen wolle, um eine bedarfsgerechte kinderärztliche Versorgung im Kreis sicherzustellen, verweist die Landesregierung wiederum auf die Kassenärztliche Vereinigung. „Das Land hat hier keinerlei Kompetenzen. Im Übrigen wird der Rahmen für die Bedarfsplanung auf der Bundesebene gesetzt.“
Die KV Nordrhein unternehme „zahlreiche Anstrengungen, um junge Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen – insbesondere in der hausärztlichen Versorgung, aber auch in der fachärztlichen Grundversorgung.“ Sie werbe vor allem für die Niederlassung außerhalb der Ballungszentren. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Ärztekammer Nordrhein und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte im vorigen Herbst habe man sich an junge Pädiater vor ihrer Facharztprüfung gewandt. Aber weil im Kreis Kleve besagte Zulassungssperre gelte, seien gezielten Aufrufen „Grenzen gesetzt“. Zur Unterstützung bei der Suche von Praxisnachfolgen gebe es jedoch Dienstleistungs- und Beratungsangebote.
Praxen teilen
Für Eigeneinrichtungen der KV Nordrhein hier vor Ort habe – auch nach Rücksprache mit den Kinderärzt/innen – keine Notwendigkeit bestanden. Die Teilung eines Praxis-Sitzes aber eröffne trotz Zulassungssperre die Möglichkeit zur kooperativen Berufsausübung. Das verbessere für Ärzte die „Lebensqualität mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Arztberuf“.
Voßeler fragte, was betroffenen Eltern zu empfehlen sei, wenn sie monatelang auf einen Kinderarzttermin warten müssten. Antwort: Versorgungsengpässe seien in Einzelfällen nicht auszuschließen. Eltern sollten sich bei Problemen an die KV Nordrhein wenden.