Kevelaer/Hagen. . Angeklagter Kevelaerer Investor lässt heute prüfen, ob er aus der U-Haft entlassen werden kann

Das zuständige Landgericht Hagen hat den Monat Juni im Blick, um den Prozess zum 3-Tonnen-Marihuana-Fund – in den auch ein Kevelaerer Geschäftsmann verwickelt sein soll (wir berichteten) – ins Rollen zu bringen. Eine Liste mit gut 70 angedachten Verhandlungstagen in Hagen (weil einer der Drogenumschlagplätze im nahegelegenen Plettenberg liegt) haben nun die Prozessbeteiligten erhalten, um sich diese frei zu halten, bestätigte Landgerichtssprecher Richter Jan Schulte. Ob mehr Termine oder gar weniger benötigt werden, um den größten Drogenfund des Zollfahndungsamt in Essen der vergangenen zehn Jahren aufzuklären, könne man jetzt noch nicht absehen. Die Fahnder hatten am 5. Dezember drei Tonnen Marihuana in einem Container im Hafen von Antwerpen (Wert 30 Millionen Euro) beschlagnahmt.

Bis zum Urteil sitzen die in den Drogenschmuggel Verwickelten in U-Haft. Darunter auch der Kevelaerer Geschäftsmann, der in Kleve ein Studentenwohnheim am Spoykanal errichten wollte. Er soll Geschäftsbereiche seiner Unternehmen für die Verdeckung der Drogengeschäfte genutzt haben, was er bestreitet.

Der Kevelaerer stellte nun einen Haftprüfungsantrag, um aus der U-Haft nach Hause entlassen zu werden und nur zu den Verhandlungen bei Gericht erscheinen zu müssen. Der Antrag wird am heutigen Tag unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und prüft dabei, ob Fluchtgefahr besteht. Der Beschuldigte ist anwesend und kann sich mündlich erklären. Sollte die U-Haft nicht beendet werden, kann jederzeit eine erneute Haftprüfung beantragt werden, die dann aber rein nach Aktenlage entschieden wird.