Essen-Werden. In Essen-Werden wurde für zwei weitere Gebäude aus dem Jahr 1900 der Denkmalschutz bewilligt. Diese Besonderheiten zeichnen die Häuser aus.

Die Propsteistraße in Werden ist ein Kleinod des Fassadenbaus. Die Bezirksvertretung 9 hat einem Antrag des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zugestimmt, das Haus mit der Nummer 37 in die Denkmalliste aufzunehmen. Damit wird auch dem Wunsch vieler Bürger entsprochen, die sich für den Erhalt der alten Bausubstanz einsetzen.

Die beiden Häuser in der Essener Propsteistraße bilden ein Ensemble

In der Mitte der Propsteistraße steht das Haus mit hellgelben Putz und weiß abgesetzten Schmuckelementen. Es bildet mit dem Nachbarhaus 39 ein Ensemble. Einzeln und als Gruppe tragen beide Häuser zur Festigung des städtebaulichen Eindrucks bei, weil durch Stockwerk-, Trauf- und Firsthöhe sowie durch gemeinsame Architekturmerkmale eine starke stadträumliche Verbindung hergestellt werde, so ein Auszug aus der Denkmalkarte.

Die gelbe Fassade hat in Weiß hervorgehobene Gliederungs- und Schmuckelemente.
Die gelbe Fassade hat in Weiß hervorgehobene Gliederungs- und Schmuckelemente. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Das Amt für Denkmalpflege im Rheinland begründet seinen Antrag so: „Als Teil der städtebaulichen Expansion Werdens in der Blütezeit des späteren 19. Jahrhunderts ist das Objekt bedeutend für die Geschichte des Ortes Werden und der heutigen Stadt Essen. Erhaltung und Nutzung liegen aus architekturhistorischen, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.” Damit hat das Amt die Tür für weitere Gebäude in der Propsteistraße geschaffen, die ebenfalls unter Denkmalschutz gestellt werden können.

Fassade mit Schmuckelementen und Fußboden im Original erhalten

Der gekachelte Fußboden ist noch im Original erhalten.
Der gekachelte Fußboden ist noch im Original erhalten. © Dieter Frey

„Wir haben das Haus Propsteistraße 37 schon seit etlichen Jahren in Besitz“, erklärt ein Vertreter der Werdener Eigentümerfamilie, die namentlich nicht genannt werden möchte. Und sie habe auch nicht die Absicht, es zu verkaufen. Man habe Gefallen an denkmalgeschützten Objekten gefunden, besitze noch weitere und sehe im Denkmalschutz keine besonderen Probleme. Der Erhalt historischer Elemente sei berechtigt und wichtig. Deswegen verstehe man auch nicht, dass nicht auch die anderen Häuser in der Propsteistraße in die Denkmalliste aufgenommen werden.

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In entsprechend guten Zustand findet man die Immobile dann auch vor. Die gelbe Fassade hat in Weiß hervorgehobene Gliederungs- und Schmuckelemente. Im Innern ist das Treppenhaus gepflegt und schnell findet man die denkmalgeschützten Elemente wie den gekachelten Fußboden im Eingangsbereich oder den hölzernen Handlauf mit einem bauzeitlich typischen Knauf an der ebenfalls aus Holz gebauten Treppe. Erhalten ist zudem die eiserne Tür zum hauseigenen Luftschutzbunker für die Häuser 37 und 39, die Kellertüren aus Holz und mit Eisen beschlagen.

1901 zogen die Bewohner in das zweigeschossige Haus ein

Geplant und erbaut wurde das Haus im Jahr 1900 in der damaligen Hochstraße, die heute Propsteistraße heißt. Bauherrin war damals die Witwe des Heinrich Merzingen und wurde wohl durch das Werdener Bauunternehmen Bernhard Frielingsdorf geplant und errichtet. 1901 zogen dann die Bewohner in das zweigeschossige Haus ein.

Gebäude von städtebaulicher Bedeutung

Ebenfalls befürwortet wurde von der Bezirksvertretung 9 die Unterschutzstellung des Nachbarhauses Propsteistraße 39, das momentan unbewohnt ist.

Ferner ist nun ein Teil der ehemaligen Stadtmauer in die Denkmalliste der Stadt Essen eingetragen. Sie befindet sich am Klemensborn 89 a/b. Der Mauerzug überliefert Verlauf, Materialität und Nutzungen der Stadtmauer, die aus dem frühen 14. Jahrhundert stammt.

Als weiteres Baudenkmal steht die ehemalige Wasserschutzpolizeistation, Hardenbergufer 59a, neu in der Denkmalliste. Das 1957 in Betrieb genommene Gebäude wird von den Denkmalpflegern durch seine architektonische, ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung als schützenswert angesehen.

Heute teilen sich zwei Mietparteien den Wohnraum auf den beiden Etagen. „Das sind Mieter, die wohnen schon lange hier und sind offenbar sehr zufrieden”, berichtet der Vertreter der Eigentümer. Der Einwand, dass der nun bestehende Denkmalschutz doch Ausbesserungen und energetische Sanierungen nahezu unmöglich mache, ist für die Eigentümer kein Problem. Dämmungen seien nicht immer das optimale Werkzeug, Energie einzusparen. Die könne man unter momentanen Voraussetzungen wohl nur im Dachbereich durchführen. Aber es gebe sicher Alternativen.

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