Essen/Mülheim/Oberhausen. Die Essener Polizei ermittelt, nachdem sich Mitschüler des mutmaßlichen Täters ihren Eltern anvertraut haben. Die Behörde warnt eindringlich.
Ein Junge im Kindesalter hat sich an seiner jüngeren Schwester mutmaßlich sexuell vergangen und den Missbrauch wohl gefilmt. Das Video des Schülers tauchte in einem Klassenchat seiner Schule im Zuständigkeitsbereich der Polizei Essen auf. In welcher Stadt das Ganze passiert ist, sagt Polizeisprecherin Sylvia Czapiewski „aus Gründen des Opferschutzes“ am Donnerstag nicht. Angaben zum Alter von Bruder und Schwester gibt es ebenfalls nicht. Der mutmaßliche Täter ist aber noch keine 14 Jahre alt und damit strafunmündig.
Die für sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie Kinder- und Jugendpornografie zuständige BAO Herkules ermittelt, nachdem sich Mitschüler aus der Klasse des Jungen vertrauensvoll an ihre Eltern und älteren Geschwister gewandt hatten, die dann „vorbildlich handelten, so die Polizei, indem sie sofort Kontakt zu der Behörde aufgenommen haben. Die zuständigen Ermittler seien schnell aktiv geworden. Auch wenn der tatverdächtige Junge strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne, müsse seine Schwester geschützt werden, so Czapiewski. Es seien Maßnahmen eingeleitet worden, um weiteren Übergriffen vorzubeugen.
Wie Jugendliche schnell zu Tätern werden können
Über den im Raum stehenden sexuellen Missbrauch hinaus warnt die Polizei aus gegebenem Anlass eindringlich: „Nicht nur die Verbreitung oder der Erwerb, sondern bereits der Besitz von Missbrauchsdarstellungen ist strafbar!“ Das bedeutet, dass Jugendliche ab 14 Jahren sogar dann zu Tätern werden können, wenn sie über Whatsapp-Gruppen oder andere Chats unaufgefordert kinderpornografische Bilder oder Filme zugesandt bekommen. Das sei den wenigsten wirklich klar, so Czapiewski.
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Was sich auch in der Statistik der Polizei Essen niederschlägt: 214 Kinder und Jugendliche wurden allein in 2022 (die Kriminalitätsstatistik für das vergangene Jahr wird erst Anfang April veröffentlicht) als Verdächtige in der Kriminalitäts-Kategorie „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ geführt, zu denen unter anderem die Delikte sexueller Missbrauch sowie die Verbreitung, der Erwerb, der Besitz und die Herstellung kinder- und jugendpornografischer Schriften zählen. Eine ähnliche Größenordnung hatte die Polizei auch im Jahr zuvor schon registriert.
Jede Meldung hilft, Straftaten aufzuklären
Vor diesem Hintergrund appellieren die Ermittler, Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten sofort zu melden. Um sich selbst vor möglicher Strafverfolgung zu schützen. Aber auch, damit die Polizei Maßnahmen ergreifen kann. „Jede Meldung kann helfen, Straftaten aufzuklären und möglicherweise andauernden Missbrauch schnellstmöglich zu beenden“, macht Czapiewski deutlich. Danach sollten die Dateien allerdings gelöscht werden.
Auf gar keinen Fall sollten Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten kommentiert oder weitergeleitet werden. „Sind entsprechende Inhalte erst einmal im virtuellen Umlauf, werden sie immer wieder kopiert“, weiß die Polizeisprecherin: „Die abgebildeten Kinder werden so ein zweites Mal gepeinigt.“ Aus Chatgruppen, die solche Inhalte verbreiten, sollte man konsequent austreten.
Die Polizei bietet auch ein Hinweistelefon an
Eltern sollten ihren Kindern frühzeitig und altersgerecht Medienkompetenz vermitteln. Hinweise zu den häufigsten Gefahren, denen Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitalen Medien begegnen können, finden sich in einer Broschüre. Auch hat die Polizei eine altersgerechte Videokampagne geschaltet.
Wer Hinweise auf möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen hat, kann nicht nur die 110, sondern auch das Hinweistelefon 0800 0 431 431 anrufen. An die Nummer können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie der Polizei niedrigschwellig Beobachtungen melden wollen, die auf sexuellen Missbrauch oder Kinderpornografie hindeuten könnten.
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