Essen-Stoppenberg. Ein Waldstück neben Rewe in Essen-Stoppenberg ist teilweise gerodet worden. Ein Baugebiet ist derzeit aber nicht geplant.
Anwohner wunderten sich, ebenso Besucher des Rewe-Marktes an der Hallostraße in Essen-Stoppenberg: Vor einigen Wochen wurde in der angrenzenden Waldfläche mit schwerem Gerät gearbeitet. Eine Gartenbaumfirma fällte Bäume und schlug eine sechs bis zehn Meter breite Schneise in den Wald. Am Ende des Weges wurde ein Wendeplatz für Bagger angelegt.
Das Waldstück rund um den Bereich Hallostraße/Gelsenkichener Straße/Flöz Zollverein gehört dem Wohnungsunternehmen Vivawest. Auf Anfrage erklärt Sprecher Jens Rospek, dass die Fläche zuletzt kontrolliert wurde. „Bei der Begehung stellten die Kollegen fest, dass einzelne Bäume an verschiedenen Stellen krank beziehungsweise nicht mehr verkehrssicher waren und gefällt werden mussten. Zwei weitere Bäume im Bereich der Hallostraße mussten zur Sicherung des Verkehrsraumes ebenfalls gefällt werden.“
Kein weiterer Rewe-Parkplatz in Essen-Stoppenberg
Da einige der betroffenen Bäume für die eingesetzten Maschinen beziehungsweise den Abtransport nicht zugänglich gewesen seien, sei eine sogenannte Rückegasse angelegt worden. Dafür mussten weitere Sträucher und Büsche entfernt werden. Rospek: „Bei solchen Arbeiten legen wir grundsätzlich großen Wert darauf, den Eingriff in die Natur und die Auswirkungen auf Anwohner auf das notwendige Maß zu beschränken.“
Eine Anwohnerin hatte sich mit dem Thema auch an die zuständige Bezirksvertretung gewandt. Bezirksbürgermeister Michael Zühlke (SPD) räumte daraufhin mit dem Gerücht auf, dass dort ein weiterer Rewe-Parkplatz oder ein anderes Baugebiet entsteht. Ihm sei wichtig, dass auf dem Grundstück nichts anderes geplant sei und der Wald erhalten bleibe.
Darüber hinaus habe er durchaus Verständnis für entsprechende Sicherungsmaßnahmen. Er erinnert an andere Fälle, bei denen privates Eigentum durch angrenzende Bäume beschädigt worden sei, da der Grundstückeigentümer keine Sicherungsmaßnahmen getroffen habe. Daher sei es nachvollziehbar, dass der Eigentümer Arbeiten durchführen lasse, um Schäden an Nachbargrundstücken zu vermeiden.
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