Essen. Als ein Mann nachts am Essener Hauptbahnhof kontrolliert wird, stellt sich heraus: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zur Fahndung ausgeschrieben
Die Bundespolizei hat in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (10. Januar) im Essener Hauptbahnhof einen 46 Jahre alten Mann kontrolliert. Dabei habe sich herausgestellt, dass er mit Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann kam ins Gewahrsam.
Die Kontrolle fand kurz nach Mitternacht statt. Überprüfungen hätten ergeben, dass der 46-Jährige von der Staatsanwaltschaft Essen zur Fahndung ausgeschrieben gewesen war. Das Amtsgericht Essen hatten gegen ihn Sicherungshaft angeordnet. Begründung: Der Essener sei im September 2022 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt wurde.
Bewährung wurde widerrufen, weil Geldbuße nicht gezahlt worden war
Diese sei jedoch widerrufen worden, weil der Verurteilte die ihm auferlegte Geldbuße nicht gezahlt hatte. Die Identität des Mannes habe sich per Fingerabdruckscan feststellen lassen. Ein Alkoholtest ergab 1,6 Promille. Ein Arzt habe den Essener untersucht, bevor Polizisten ihn in das Gewahrsam der Polizei Essen brachten.
Der 46-Jährige soll im Laufe des Mittwochs dem Haftrichter des Amtsgerichts vorgeführt werden.
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