Essen-Bedingrade. Teile eines ehemaligen Klostergartens in Essen sollen bebaut werden. Nach heftigem Bürgerprotest gibt es jetzt eine andere Hürde.

In Bedingrade will die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord ein neues Quartier bauen. Teile des Klostergartens der Franziskusschwestern und das Mutterhaus müssen dafür weichen, schon seit mehreren Jahren gibt es Protest von Seiten einer Bürgerinitiative. Nun gerät das Projekt erneut ins Stocken, dieses Mal aus rechtlichen Gründen, die das Verfahren bremsen.

Neun Wohnhäuser mit 110 Wohneinheiten, davon 20 Prozent öffentlich gefördert, beabsichtigt die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord auf dem 2,25 Hektar großen Grundstück an der Laarmannstraße zu errichten. Zusätzlich sollen eine dreigruppige Kita sowie ein 1300 Quadratmeter großer Spielplatz geschaffen werden. Das Projekt stößt jedoch seit Bekanntwerden der Bauabsicht bei den Anwohnern der umliegenden Straßen auf wenig Gegenliebe.

Gerichtsurteil hat Auswirkungen auf Bauprojekt in Essen-Bedingrade

Eine kleine, aber sehr aktive, Bürgerinitiative habe sich daraufhin 2019 im Umfeld der Laarmannstraße unter dem Namen „Rettet den Klostergarten“ gegründet und eine Vielzahl an Bedenken und Einwänden an die Verwaltung gesendet, so ihr Sprecher Arnulf Breiderhoff. Seit 2019 läuft das Genehmigungsverfahren für das Bauvorhaben in sogenannter beschleunigter Form. Die notwendigen Gutachten und Fachbeiträge sind erstellt und die Offenlegung und Bürgerbeteiligung hat ebenfalls stattgefunden. Die Umweltprüfung wurde im Frühsommer 2023 durchgeführt.

Arnulf Breiderhoff, Sprecher der Bürgerinitiative Rettet den Klostergarten, protestiert schon seit Jahren gegen das Bauprojekt, hier bei einer Aktion Anfang 2021.
Arnulf Breiderhoff, Sprecher der Bürgerinitiative Rettet den Klostergarten, protestiert schon seit Jahren gegen das Bauprojekt, hier bei einer Aktion Anfang 2021. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann

Nun wird das beschleunigte Verfahren in ein Regelverfahren umgewandelt. Wohnungsgenossenschafts-Vorstand Juan-Carlos Pulido erklärt den Grund: „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem Urteil zu Außenbereichsinseln die Unvereinbarkeit von Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren mit EU-Recht festgestellt. Das sich abzeichnende Urteil und die damit verbundenen möglichen Konsequenzen haben uns in enger Abstimmung mit der Stadt Essen bereits Anfang 2023 veranlasst, das Bauleitplanverfahren in ein Regelverfahren zu überführen.“ Damit beschäftigt sich der Stadtentwicklungsausschuss und wird in der Sitzung am 19. Oktober voraussichtlich den Übergang ins Regelverfahren beschließen.

Klostergarten in Essen-Bedingrade: Pläne für das Bauprojekt werden neu ausgelegt

Das bedeutet, dass die Planungen erneut offengelegt werden müssen. Dies ist für die Zeit vom 14. November bis 14. Dezember im Planungsamt in der Lindenallee und im Internet vorgesehen. Mit der erneuten Offenlegung wird die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger eröffnet, nochmals Einwände, Bedenken und Stellungnahmen abzugeben. Wie die bereits vorliegenden Einwände werden diese dann Teil des Bebauungsplanentwurfs.

„Das Bauleitplanverfahren ist 2019 eingeleitet worden und erstreckt sich zwischenzeitlich über vier Jahre. An den rechtskräftigen Bebauungsplan schließt noch ein noch ein Baugenehmigungsverfahren an. Insofern ergeben sich gegenüber dem ursprünglichen Verfahren Verzögerungen von etwa einem Jahr“, erklärt Pulido. Das Genehmigungsverfahren dauere aber in Deutschland viel zu lange, um mit dem Wohnungsbau voran zu kommen, klagt Pulido.

Essener Bürgerinitiative „Rettet den Klostergarten“ will erneut Forderungen stellen

Die Bürgerinitiative (BI), die nach Jahren laut Arnulf Breiderhoff leichte Ermüdungserscheinungen zeigt, war bisher durchaus erfolgreich, hat den Naturschutz betreffend einige kleine Erfolge aufweisen können. „Die Aktivitäten gehen weiter und es stehen noch einige Forderungen auf der Agenda. Es muss für die Entwässerung unbedingt im Bereich Laarmannstraße ein Rückhaltebecken gebaut werden“, fordert Breiderhoff, „sonst stehen unsere Keller bei Starkregen unter Wasser.“ Die aktuelle Starkregenkarte zeige für die Laarmannstraße ein hohes Gefährdungspotenzial.

Weiter möchte die BI unbedingt den Landschaftsschutz in dem Gebiet erhalten. Die von der Wohnungsgenossenschaft versprochenen Ersatzpflanzungen über die 19 Pflichtpflanzungen hinaus möchte die BI fest zugesagt bekommen und darüber hinaus eine Verbesserung der örtlichen Infrastruktur in der ortsnahen Versorgung. Die Initiative schlägt zudem vor, nur die bisher versiegelten Flächen zu bebauen. Das entpräche 60 Prozent der Planung.

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