Essen. Weil die Luft an der A 40 schlechter ist als erlaubt, soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit gesenkt werden. Was sonst noch folgen könnte.

  • An der Messstelle Kruppstraße in Essen ist der Grenzwert für Stickstoffoxid erneut überschritten worden
  • Die Bundesautobahn GmbH reagiert nun auf eine Anordnung des Verkehrsministeriums
  • Tagsüber soll zwischen Essen-Frohnhausen und Essen-Zentrum bald Tempo 60 gelten

Autofahrer müssen sich auf der A 40 in Essen auf ein verschärftes Tempolimit einstellen. Auf dem zwei Kilometer langen Autobahnabschnitt zwischen Essen-Frohnhausen und Essen-Zentrum sollen sie tagsüber bald nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen. Aktuell liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit je nach Verkehrsaufkommen bei 80 km/h oder 100 km/h.

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Die Bundesautobahn GmbH reagiert damit auf Anordnung des Verkehrsministeriums auf die anhaltend hohe Belastung der Luft durch Schadstoffe an der A 40. Hintergrund: An der nahe der Autobahn gelegenen Messstelle an der Kruppstraße wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid im vergangenen Jahr abermals überschritten. Laut Auswertung des Landesumweltamtes lag die durchschnittliche Belastung bei 45 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zulässig sind im Jahresdurchschnitt maximal 40 Mikrogramm.

Die Messstelle belegte damit in NRW einen einsamen Spitzenplatz. An allen anderen 129 Messstellen des Landes wurde der Grenzwert eingehalten. An der Kruppstraße war die Belastung sogar gestiegen; 2021 lag sie dort im Durchschnitt bei 43 Mikrogramm.

Der Abriss von Häusern an der A 40 wurde wieder verworfen

Auf der A 40 steht ein verschärftes Tempolimit an.
Auf der A 40 steht ein verschärftes Tempolimit an. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll den Verkehrsfluss auf der A 40 erhöhen und Staus vermeiden – zumindest auf dem betroffenen, dicht bebauten Abschnitt der Autobahn. Wie die Bezirksregierung Düsseldorf mitteilt, wurden darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Absenkung der Schadstoffbelastung geprüft. Darunter der Bau eines Tunnels, die Erhöhung der Lärmschutzwände und die Übernahme und der Abriss von Häusern entlang der Autobahn. Aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten, des geringen Platzangebotes wie auch aus sozialen Erwägungen seien diese Überlegungen jedoch verworfen worden.

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Auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge sei erwogen worden. Allerdings gebe es rechtliche Bedenken, ob ein Verbot überhaupt zulässig wäre, wegen der verkehrlichen Bedeutung der A 40 wäre ein solches auch nicht angemessen, heißt es weiter.

Vonseiten der Stadt Essen heißt es, man begrüße grundsätzlich Maßnahmen, die dazu führen, dass sich die Luftqualität an der A 40 verbessert. Dazu gehöre das Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. „Tempo 60 statt Tempo 80 halten wir für angemessen“, sagt Stadtsprecherin Silke Lenz. Diese Maßnahme solle nach Auffassung der Stadtverwaltung weiterverfolgt werden – im Gegensatz zu anderen. Dies dürfte auf Überlegungen der übergeordneten Behörden gemünzt sein, die Auffahrt Holsterhausen zu sperren, so dass weniger Fahrzeuge in Richtung Dortmund auf die A 40 auffahren. Dies würde allerdings dazu führen, dass die Verkehrsbelastung auf innerstädtischen Straßen steigt. Die Auswirkungen auf der Rubensstraße, auf der Holsterhauser Straße und auf der Kruppstraße wären erheblich.

Tempolimit dürfte frühestens ab Herbst in Kraft treten

Änderung zum Luftreinhalteplan

Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist noch bis zum 21. August auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht (https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen). Der Entwurf kann außerdem beim Umweltamt der Stadt Essen, Natorpstraße 27, eingesehen werden. Anmerkungen, die diesen kürzen, ändern oder ergänzen sollen, müssen schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Aktenzeichen Az: 53.01.62-Ruhr West-37) bis zum 4. September eingehen. Auf elektronischem Wege kann die Stellungnahme per E-Mail abgegeben werden: luftreinhaltung@brd.nrw.de.

Wie aus dem Rathaus zu hören ist, wurde die Stadt Essen davon überrascht, dass eine mögliche Sperrung der Ausfahrt überhaupt in Betracht gezogen wurde. Als „nicht zielführend“ wurde sie laut Bezirksregierung wieder verworfen. Bei der nun anstehenden Änderung des Luftreinhalteplans spielt sie keine Rolle. Vom Tisch ist sie damit aber nicht, denn die Grenzwerte sind bindend, sie einzuhalten ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Die Änderung des Luftreinhalteplans durchläuft nun ein formales Verfahren. Das verschärfte Tempolimit dürfte frühestens ab Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Es soll befristet bis zum 30. Juni 2025 gelten. Abhängig von der Verkehrsbelastung kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit variieren und auf 80 km/h angehoben werden. In der ersten Jahreshälfte 2024 soll das Landesumweltamt eine erste Analyse dazu vorlegen, ob es die erhoffte Wirkung zeigt.

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