Essen. Die Hundefreunde wollen das von der Politik beschlossene Aus für die Hundewiese am Essener Moltkeplatz per Bürgerentscheid verhindern.

Sie hatten sich aufgebäumt, um die Hundewiese am Essener Moltkeplatz unbedingt zu erhalten. Doch die Mehrheit der Bezirksvertretung I stellte sich hinter das Anliegen der Kunstfreunde und beschloss Ende März das Aus. Die Tage, als Hunde unangeleint die Parkanlage erleben durften, wären damit eigentlich gezählt. Doch die Hundefreunde denken nicht daran zu resignieren. Deshalb haben sie jetzt ein Bürgerbegehren gestartet, um die Abschaffung der Hundewiese doch noch zu verhindern. Überwinden sie alle erforderlichen Hürden, wären die Wählerinnen und Wähler im Stadtbezirk I am Zuge und könnten per Bürgerentscheid über die Hundewiese abstimmen.

Schon vor drei Wochen haben die Hundefreunde und ihre Unterstützer damit begonnen, sich in die erforderlichen Unterschriftenlisten einzutragen. Wie Anke Fehring, zusammen mit Claudia von Schwanewede Vertretungsberechtigte und Sprecherin des Bürgerbegehrens, mitteilt, müssen bis zum Stichtag 31. Juli knapp 2800 gültige Unterschriften gesammelt werden, um einen Bürgerentscheid durchzuführen. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir dieses Ziel innerhalb der gesetzten Frist erreichen werden“, sagt Anke Fehring. Zum jetzigen Zeitpunkt seien bereits mehrere Hundert Unterschriften gesammelt worden.

Mehr als 2800 Unterschriften müssen gültig sein – es gibt klare Regeln

An diesem Samstag (17. Juni) hoffen die Hundefreunde auf breite und vor allem zählbare Unterstützung für ihr Anliegen. Zwischen 15 und 18 Uhr werden auf dem Moltkeplatz Unterschriften gesammelt. Die Hürden für einen erfolgreichen Bürgerentscheid sind hoch. So sind beispielsweise Hundefreunde, die im Nachbarbezirk Rüttenscheid direkt nebenan leben und die Hundewiese Moltkeplatz regelmäßig nutzen, von der Teilnahme am Bürgerbegehren ausgeschlossen. Unterschriftsberechtigt sind nur Bürgerinnen und Bürger (Deutsche und Unionsbürger älter als 16 Jahre), die mit Hauptwohnsitz im Bezirk I gemeldet sind.

Die Frage an die Bürgerinnen und Bürger, die unterschreiben wollen, ist klar formuliert. Sie lautet: „Sind Sie dafür, dass die große Wiese am Moltkeplatz als Hundefreilaufwiese erhalten bleibt und der Stadt weitere Kosten erspart bleiben, weil die kleine Wiese an der Richard-Wagner-Straße nicht als Hundewiese ertüchtigt werden muss?“ Eine Frage, die mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist.

Zur Erinnerung: Seit Jahren schwelt auf dem Moltkeplatz ein erbittert geführter Streit zwischen Kunstfreunden und Hundehaltern. Es ist der von Volker Wagenitz geführte Verein „Kunst am Moltkeplatz“ (KaM), der die Skulpturen und Kunstwerke in der Parkanlage schützen und unangeleinte Hunde deshalb vom Platz verbannen möchte. Sein Vorwurf: Kunstwerke würden durch buddelnde Hunde verdreckt, beschädigt und gefährdet.

Konflikt zwischen Kunstverein und Hundefreunden schwelt schon seit Jahren

Ein erster Versuch des Kunstvereins war vor etwa zehn Jahren in der Bezirksvertretung gescheitert. Erst im zweiten Versuch erreichte der Kreis um Wagenitz sein Ziel: Eine breite Mehrheit aus CDU, Grünen und SPD plädierte Ende März für die Abschaffung der Hundewiese. Teil zwei des Beschlusses sieht vor, dass die bereits vorhandene kleine Hundewiese an der Richard-Wagner-Straße eingezäunt und ertüchtigt werden soll.

Die Hundefreunde hingegen sehen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt und halten vehement dagegen. Sie werben für ein respektvolles Miteinander von Kunst- und Hundefreunden auf dem Moltkeplatz und argumentieren: „Objekte, die im öffentlichen Raum unter freiem Himmel aufgestellt werden, halten Schnee, Regen, Frost, Sturm und wildlebenden Tieren stand, Hunden jedoch angeblich nicht. Diese Art der Argumentation ist absurd: Wenn die Skulpturen so fragil wären, wie von KaM behauptet, dürften sie gar nicht im öffentlichen Raum stehen.“

Bei einem Bürgerentscheid wären rund 45.870 Menschen im Bezirk I wahlberechtigt

Die Bezirksvertretung I muss sich am 20. Juni auf ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause mit der Frage befassen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Laut Sitzungsvorlage ist dies der Fall: Denn die im ersten Schritt laut Gemeindeordnung NRW erforderliche Zahl von 27 Unterstützer-Unterschriften sei deutlich übertroffen worden. Von 67 vorgelegten Unterschriften seien 54 gültig gewesen, so die Verwaltung. Aus Sicht der Hundefreunde ist die Zustimmung der Bezirksvertretung „eine bloße Formalie“, so Anke Fehring.

Sollten die Hundefreunde bis Ende Juli tatsächlich rund 2800 gültige Unterschriften (sechs Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt und damit die nächste Hürde überwunden haben, wäre als Nächstes der Rat am Zuge. Er müsste die Weichen stellen für den Bürgerentscheid. Wahlberechtigt sind voraussichtlich rund 45.870 Menschen aus dem Bezirk I, der knapp 70.000 Einwohner hat.

Die Hundefreunde würden sich im Bürgerentscheid durchsetzen, wenn sie die Mehrheit der gültigen Stimmen erzielten. Das müssten laut Gemeindeordnung aber mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten sein, also rund 6880 Bürgerinnen und Bürger.

Eine theoretische Möglichkeit: Der Rat könnte dem Bürgerbegehren beitreten. Dann käme es nicht mehr zu einem Bürgerentscheid, die Hundefreunde hätten „gesiegt“.

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