Essen. Hundehalter in Essen müssen bei der Haltung einiges beachten: Die Vierbeiner müssen gemeldet sein und werden besteuert. Alle Infos im Überblick.
- Hier gibt es alle Infos zur Hundesteuer und der Anmeldefrist für die treuen Vierbeiner in Essen.
- Welche Ausnahmen von der Hundesteuer gibt es?
- Alles, was Essener Hundhalter beachten müssen.
Essener und Essenerinnen mit Hund müssen diesen bei der Stadt anmelden und Hundesteuer zahlen. Die jährlichen Kosten hängen von der Anzahl der Tiere und ihrer Gefahrenstufe ab: für einen Hund 156 Euro, für zwei 216 Euro je Tier, für drei Hunde 252 Euro pro Hund. Wer einen sogenannten gefährlichen Hund hält, muss 852 Euro zahlen. Es gibt unter gewissen Umständen aber auch Befreiungen oder Ermäßigungen von der Zahlungspflicht.
Anmeldung des Hundes in Essen: Innerhalb von 14 Tagen
Alle Essener Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung anzumelden. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, fließt also in den allgemeinen Haushalt der Stadt. Ziel der Steuer ist nach Angaben der Stadt, „die Zahl der im Stadtgebiet lebenden Hunde zu begrenzen“.
Die An- und Abmeldung eines Hundes in Essen kann schriftlich, persönlich oder digital beim Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt Essen erfolgen. Den Zugang zum Online-Formular sowie weitere Informationen zum Thema finden Interessierte hier. Zudem ist dort die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Essen zu finden.
Abmeldung eines Hundes: Das müssen Essener Halter wissen
Innerhalb eines Monats müssen Hundehalter das Haustier abmelden. Das kann schriftlich oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen erfolgen. Die Hundebesitzer müssen dann die Steuermarke abgeben und gegebenenfalls den neuen Halter mitteilen.
Befreiung und Ausnahmen: Hundesteuer in Essen
Wer einen Hund aus einem Essener Tierheim bei sich aufnimmt, muss 36 Monate lang keine Hundesteuer zahlen. Wer Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII bezieht, muss auf Antrag nur 39 Euro für den ersten Hund abgeben.
Da manche Menschen auf ihre Hunde angewiesen sind, gibt es weitere Ausnahmen für die Hundesteuer. Davon sind zum Beispiel Blindenhunde oder andere Assistenzhunde betroffen. Auch Berufsgruppen, die mit den Hunden arbeiten, zählen dazu wie Rettungs- und Suchhunde, Jagd- und Schäferhunde. Weitere Ausnahmen und Details zu den Ausnahmen finden Hundehalter in §5 und §6 der Hundesteuersatzung.
Essener Vierbeiner: Zuletzt verschärfte Hundesteuer-Kontrollen
Im Jahr 2022 gab es erstmals verschärfte Hundesteuer-Kontrollen in Essen, da die Stadt vermutete, dass viele Vierbeiner nicht gemeldet waren. Einsatzkräfte des Ordnungsamtes sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Hundesteuer des Fachbereichs Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt überprüften Orte im gesamten Stadtgebiet. Dazu zählten vor allem Park- und Grünanlagen sowie Hundewiesen, aber auch Stellen, die dem Ordnungsamt bekannt waren, weil dort regelmäßig Hunde unerlaubterweise frei herumliefen.
Die Aktion verfehlte ihre Wirkung nicht. Alleine die Ankündigung der Kontrolle habe nach Angaben der Stadt dazu geführt, dass innerhalb eines Monats 1445 Hunde an- und nachgemeldet wurden. Die Schwerpunkt-Kontrolle zog sich dann über zwei Wochen. 300 von 750 Hundehaltern und Hundehalterinnen konnten keine gültige Steuermarke vorlegen. „Die Ermittlungen des Stadtsteueramts der Stadt Essen führten dabei zu weiteren Neu- und Nachbesteuerungen von 75 Tieren“, so die Stadt. In den anderen Fällen sei der Nachweis über die Anmeldung zur Hundesteuer nachträglich vorgelegt worden.
Anmeldung von großen Hunden in Essen gesondert
Zudem sei bei den Kontrollen aufgefallen, dass die Anmeldungen von großen Hunden oft nicht nach dem Landeshundegesetz NRW durchgeführt wurden. Denn: Neben der Anmeldung beim Steueramt muss die Haltung großer Hunde zusätzlich bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Große Hunde nach dem Landeshundegesetz sind solche, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Die Einstufung als großer Hund gelte ausdrücklich auch für Welpen, die ausgewachsen diese Größe erreichen werden.
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