Essen-Rüttenscheid. Zur neuen Essener Fahrradstraße Wittekindstraße hat die Stadt ein Gutachten beauftragt. Bezirksvertreter sagen: „Das hätten wir gerne gesehen.“

Ein Rechtsgutachten über die Voraussetzungen der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Wittekindstraße hat in der Bezirkspolitik für Ärger gesorgt. Falk Grünebaum (FDP) und Dagmar Rode (parteilos), die in der Bezirksvertretung (BV) II eine gemeinsame Fraktion bilden, bemängeln, dass das Gutachten der BV nicht vorgelegt worden ist, bevor sie über die Umwidmung zur Fahrradstraße abgestimmt hat.

Besagtes Gutachten aus dem Juli 2022 beschäftigt sich mit der Frage, ob die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Wittekindstraße mit den Bauplänen der Hopf-Gruppe an der Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße vereinbar ist. Das Ergebnis ist in einer Vorlage nachzulesen, auf die auch die Mitglieder der BV II Zugriff haben: „Ein im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und der geplanten Fahrradstraße erstelltes Rechtsgutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass beide Vorhaben dem Grunde nach nicht im Widerspruch zu einander stehen.“

Essener Stadtteilpolitiker: Gutachten könnte für die Zukunft interessant sein

Das gesamte Gutachten wurde dem Stadtteilparlament jedoch nicht vorgelegt. Dagmar Rode erklärt: „Ich hätte dieses Gutachten gerne vor der Entscheidung gekannt.“ In einer Stellungnahme von Rode und Grünebaum ist von „Geheimnistuerei“ die Rede. Außerdem konstatierten die beiden Bezirksvertreter: „Das Gutachten könnte zudem noch interessant für die Planung weiterer Fahrradstraßen in der Zukunft sein.“

Den Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Mobilität (AVM) und des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) wurde das Gutachten im nicht-öffentlichen Teil der Ausschüsse am 9. bzw. 16. März vorgelegt – nachdem die Einrichtung der Fahrradstraße schon beschlossene Sache war. Den Beschluss hatte der Verkehrsausschuss am 9. Februar gefasst.

Stadt Essen: Gutachten offenzulegen ist „grundsätzlich unüblich“

Auf Anfrage erklärt Stadtsprecher Burkhard Leise: „Es ist grundsätzlich unüblich, Gutachten in politischen Gremien offenzulegen.“ Im vorliegenden Fall sei die Verwaltung im Januar 2023 einer Anfrage des Portals „fragdenstaat.de“ zur Übersendung des Gutachtens nachgekommen. Das Portal hilft Bürgerinnen und Bürgern, Auskünfte von Behörden zu bekommen. Die Person, die sich bezüglich des Gutachtens an das Portal gewandt hatte, habe Anspruch darauf gehabt, so Leise. Der Stadtsprecher schildert weiter: „Um Transparenz gegenüber der Politik herzustellen, wurde das Gutachten ebenfalls dem ASPB und dem AVM vorgelegt.“ Die Nicht-Öffentlichkeit ergebe sich aus dem Urheberrecht der Kanzlei.

Burkhard Leise erklärt zudem noch einmal, dass die Umwidmung der Wittekindstraße zur Fahrradstraße aus Sicht der Stadt den geringsten Eingriff in den Straßenraum bedeute, um Rüttenscheider Straße und Wittenbergstraße – beide Bestandteil des Fahrrad-Hauptroutennetzes – für den Radverkehr attraktiver zu gestalten.

Die Bezirksvertretung II will sich in ihrer kommenden Sitzung noch einmal mit dem Thema beschäftigen.

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