Essen. . Der AfD drohen 133.500 Euro Strafzahlung wegen der Wahl-Werbung für Guido Reil im Jahr 2017. Der aber ist sicher: „Davon zahlen wir keinen Cent.“
Im Netzwerk Facebook hat er gerade erst wieder triumphiert: „Wow, danke!“ schreibt Guido Reil da und freut sich über mehr als 26.000 „Likes“. Doch immer öfter mischen sich auch kritische Stimmen unter die Kommentare und empfehlen dem AfD-Frontmann, was auf die hohe Kante zu legen. Denn die einst willkommene Wahlkampfspende der Schweizerischen Goal AG, die dem Karnaper Ratsherrn zur Landtagswahl 2017 eine kostenlose Plakataktion bescherte, sie kommt die AfD womöglich teuer zu stehen. 133.500 Euro stehen als Strafzahlung im Raum. Dabei gibt Reil sich sicher: „Davon zahlen wir am Ende keinen Cent.“
Was Reil so sicher macht, sind zwei Gutachten, die seiner Partei bestätigen sollen: Die von der Bundestagsverwaltung als womöglich illegal beanstandete Sachspende – in seinem Fall Plakatwerbung für rund 44.500 Euro – war gar keine echte „Spende“ nach dem Parteiengesetz, sondern eine bloße „Einnahme“, weil Reil ja keinerlei Einfluss auf die Art der Verwendung nahm. Er habe, betont Reil, letztlich nur eine sogenannte „Freistellungserklärung“ unterschrieben, dass man mit seinem Konterfei werben dürfe.
Die Freistellungserklärung ist verschütt gegangen
Ob man die als Journalist mal sehen kann? Leider nein, bedauert Reil, „die hätte ich auch gerne, damit ich weiß, was ich da genau unterschrieben habe“. Aber er habe damals einfach „zu viel um die Ohren gehabt“, die Mail sei verschütt gegangen, weil seine Korrespondenz grundsätzlich nach drei Monaten gelöscht wird. Tja.
Immerhin, die Goal AG werde sie ja wohl noch greifbar wissen, und deshalb mache er sich keinen Kopf: Nachdem die Bundestagsverwaltung dieser Tage eine abschließende Stellungnahme anforderte, wurde diese jetzt abgeschickt. Wann nun die endgültige Entscheidung über eine Strafzahlung, fällt ist noch nicht sicher, so beteuert die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage. Sicher ist nur, dass es teuer würde, zwar nicht für ihn persönlich, aber für die „Alternative für Deutschland“: Es wäre der Spendenbetrag zurückzuzahlen sowie die doppelte Summe als Strafe obendrauf – in seinem Fall also 133.500 Euro.
Der Fall Reil liegt exakt so wie der Fall Meuthen
Das ist knapp die Hälfte dessen, was die AfD für ihren Bundessprecher Jörg Meuthen berappen müsste. Dessen Spenden-Fall liegt exakt genauso wie bei Guido Reil.
Meuthen hatte die Beiträge in einem Interview mit der Tageszeitung „Welt“ genannt, sie werden von der Bundestagsverwaltung inzwischen bestätigt: „Es ist neu für uns, dass die Betroffenen so umfangreich Auskunft geben“, sagte ein Sprecher am Mittwoch, ansonsten verlege man sich ja stets auf den Hinweis, zu laufenden Verfahren keine Auskunft zu geben.
Reil erlebt, „dass die Basis das nicht lustig findet“
Dass das Verfahren, 2017 angeleiert, so lange dauerte und ausgerechnet zwei Monate vor der Europawahl hochkocht, für die Meuthen und Reil die AfD-Listenplätze 1 und 2 belegen, erklärt die Bundestagsverwaltung mit dem Arbeitsaufwand, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen: „Die Truppe, die sich bei uns darum kümmert, ist nun mal sehr klein.“
Sollte die Bundestagsverwaltung am Ende tatsächlich eine Strafe verhängen, kann die Partei dagegen vors Verwaltungsgericht ziehen. Dort glaubt Reil sich auf der sicheren Seite: „Wir gehen davon aus, dass die Richter unserer Argumentation folgen.“ Bei aller Siegesgewissheit wurmt ihn gleichwohl, dass der Streit in die AfD getragen wird: „Schön ist anders. Dass die Basis das nicht lustig findet, können Sie sich vielleicht vorstellen.“
>>> WAS DAS PARTEIENGESETZ SAGT
Nach dem Parteiengesetz sind Spenden erlaubt, es gilt aber eine Vielzahl von Bedingungen.
Dazu gehört unter anderem, dass Spenden von außerhalb Deutschlands ausgeschlossen sind, es sei denn, dass sie von Deutschen oder EU-Bürgern kommen. Hinter der Plakataktion der Schweizerischen Goal AG
(= Nicht-EU) müssen also andere Geldgeber stecken, damit die Sach-Zuwendung nicht illegal ist.
AfD-Frontmann Guido Reil kennt die eigentlichen Geldgeber nach eigenem Bekunden nicht.