Essen. . Ermittlungen nach Angriff auf Essener Polizisten bringen Details ans Licht. Mutmaßliche Täter sind häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Knapp drei Wochen nach der Gewalt-Eskalation gegen eine Polizistin (26) und deren 27 Jahre alten Kollegen vor der „Buddy Bar“ am Kopstadtplatz in der Essener Innenstadt sind am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags weitere Details aus den bisherigen Ermittlungen bekannt geworden.

Nach Darstellung des Innenministeriums handelt es sich bei den mutmaßlichen Angreifern um Brüder im Alter von 17, 25, 26 und 28 Jahren mit jeweils deutscher und libanesischer Staatsangehörigkeit. Das Quartett ist an dem Abend des 7.September offenbar nicht das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bereits mehrfach wurde gegen die Männer wegen unterschiedlicher mutmaßlicher Vergehen ermittelt.

In zwei Fällen kam es zu Verurteilungen

Doch nur in zwei Fällen, sagt Polizeisprecher Ulrich Faßbender, kam es zu Verurteilungen mit Geldstrafen. Da die Richter in ihren Urteilen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 25-Jährigen sowie Beleidigung gegen dessen drei Jahre jüngeren Bruder allerdings nicht mehr als 90 Tagessätze verhängten, gelten die Beschuldigten nicht als vorbestraft. Dennoch waren die Verdachtsmomente in vielen Einzelfällen offenbar massiv.

Gegen den 26 Jahre alten Geschäftsführer der Bar wurde nach Auskunft der Behörden in den Jahren 2015 bis 2017 bereits sechs Mal wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Dazu kamen 2016 und in diesem Jahr Vorwürfe des Diebstahls und des Betruges. Und „seit 2017 wurden fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Kontext der von ihm betriebenen Shisha-Bar erstattet“, heißt es in dem Papier des Innenministeriums.

Die Ermittlungen der Polizei gehen weiter

Seinem zwei Jahre älteren Bruder hatten die Behörden bereits in den Jahren 2015 und 2016 wegen fünf einfacher und gefährlicher angeblicher Körperverletzungen im Visier. Ermittelt wurde auch wegen einer Trunkenheitsfahrt und eines Verstoßes gegen das Kraftfahrsteuergesetz.

Gegen den 17-jährigen, der auf die Polizistin eingeschlagen haben soll, richteten sich im vergangenen Jahr und im Jahr davor Ermittlungen wegen Einbruchdiebstahls und Fahrens ohne Führerschein. In beiden Fällen fehlte aber offenbar der entscheidende Nachweis, die Verfahren wurden eingestellt.

Die Ermittlungen nach dem Angriff auf die Beamten gehen allerdings weiter, sagt Ulrich Faßbender.