Essen. . „Essen stellt sich quer“ verklagt die Behörde. Bilder lassen Teilnehmer einer Demo in Steele erkennen. Innenministerium hat sich eingeschaltet.
An täglichen Meldungen der Essener Polizei bei Facebook und Twitter ist kein Mangel: In den sozialen Netzwerken gibt sich die Behörde bürgernah und allerlei nützliche Tipps, wie man sich vor Kriminalität und Unfällen schützen kann. Dort wird in eigener Sache um Personal genauso geworben, wie nach Tätern gefahndet, und der ein oder andere witzige Beitrag ist auch dabei.
Doch seit einer Veröffentlichung diverser Fotos von einer antifaschistischen Demo gegen den Aufmarsch der selbsternannten „Eltern gegen Gewalt“ am 6. Mai in Steele ist für die Behörde Schluss mit lustig. Dieser Post hat der Polizei reichlich Ärger, einen Rüffel der Landesregierung und eine Klage des Bündnisses „Essen stellt sich quer“ beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen „krassen Verstoßes gegen den Datenschutz“ eingebracht. Das Problem: Auf den veröffentlichten Bildern sind die Gesichter von Teilnehmern der Gegendemo eindeutig zu identifizieren.
Bündnis sah sich zur Klage gezwungen
Per Erlass hat das Innenministerium die Essener Polizei angewiesen, die abgelichteten Personen zu pixeln oder die Fotos ganz aus dem Netz zu nehmen. Was dann auch geschah.
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Ein juristisches Nachspiel wird die Veröffentlichung dennoch haben, nachdem sich das Bündnis entschlossen hat, den Vorfall gerichtlich klären zu lassen. Wie Christian Baumann von „Essen stellt sich quer“ erklärte, habe man sich zur Klage gezwungen gesehen, nachdem die Polizei bereits am Tag der Demo die Antwort auf die Frage nach der Gesetzmäßigkeit der ganzen Aktion ebenso schuldig geblieben sei wie später auch die zuständige Versammlungsstelle der Behörde nicht gesprächsbereit gewesen sei.
„Das Anfertigen und öffentlich einsehbare Speichern von Bildern von Kundgebungen und Demonstrationen ist ein nicht gerechtfertigter Eingriff in Grundrechte“, ist Baumann überzeugt. Die Polizei habe dazu kein Recht und genau das wolle man gerichtlich feststellen lassen.
Demonstrationsfreiheit werde eingeschränkt
Demonstranten könnten sich gegebenenfalls einer ungerechtfertigten Verdächtigung ausgesetzt sehen, wodurch eine Teilnahme an politischen Meinungsveranstaltungen nicht mehr unvoreingenommen und frei möglich sei. „Das schränkt die Demonstrationsfreiheit in unzulässiger Art und Weise ein“, kritisiert Baumann.
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Ein Erlass des Innenministeriums vom 30. September 2016 lässt jedenfalls keine Zweifel aufkommen: „Bei der Gestaltung und Nutzung der Seite oder des Accounts ist insbesondere auf das Recht am eigenen Bild von Einsatzkräften und dritter Personen zu achten“, heißt es da ziemlich unmissverständlich.