Essen. . Die ZAB des Landes kommt im ehemaligen Flüchtlingsheim in Holsterhausen unter, bis eine geeignete Immobilie für 300 Mitarbeiter gefunden ist.
Ungeachtet der wochenlangen Diskussionen und Proteste um die neue geplante Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Landes in Essen werden die Planungen der Stadt zusehends konkreter: Die Einrichtung soll bereits ab September ihre Arbeit aufnehmen und zumindest übergangsweise in der leer stehenden Flüchtlingsunterkunft „Am Funkturm 8“ unterkommen. Dies wird Ordnungsdezernent Christian Kromberg der Politik im kommenden Ordnungsausschuss darlegen: „Das ist ein verdammt schneller Start.“
Und deswegen kommt die Immobilie in Holsterhausen als Notlösung ins Spiel: Um die am Ende insgesamt 300 Mitarbeiter der ZAB und des kommunalen Ausländeramts auf Sicht gemeinsam unter einem Dach zusammen zu führen, wird noch nach einem passenden Gebäude mit ausreichend großer Bürofläche gesucht. Zudem muss dort Platz für eine Wartezone und Sammelvorführungen von Flüchtlingen sein.
Diese Bedingungen bereits im ersten Anlauf auf die Beine zu erfüllen, sei angesichts der Kürze der Zeit bis zum 1. September allerdings nicht möglich, heißt es bei den Verantwortlichen.
Ausländerbehörde bei Abschiebungen unterstützen
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Nach den bisherigen Gesprächen mit der Landesregierung und einigen Arbeitstreffen auf Düsseldorfer Parkett geht die Stadt bislang davon aus, dass die Essener ZAB im Wesentlichen für die ausländerrechtliche Betreuung, die Klärung der Identitäten von Flüchtlingen, das Organisieren von Passersatzpapieren sowie die Rückführung von Ausreisepflichtigen der insgesamt zwei Erstaufnahme- und der neun Zentralen Unterbringungs-Einrichtungen im kompletten Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig sein wird. Das gilt ebenso für Inhaftierte, die diesen Standorten zugewiesen wurden. Die ZAB soll die städtische Ausländerbehörde zudem bei Abschiebungen unterstützen.
Die Bewerberlage soll ausgesprochen gut sein
Aller Voraussicht nach wird die Zentrale Ausländerbehörde 106 Mitarbeiter für diese Arbeit benötigen. 32 davon werden allein im Außendienst eingesetzt, der nicht ohne Aufwand ist: Zu wenige Charterflug-Kapazitäten in NRW für die Rückführung von Menschen in ihre Heimatländer machen auch bislang schon regelmäßige Fahrten zu Flughäfen zum Beispiel in München oder Berlin notwendig. Bei Abschiebungen im Rahmen der Drittstaatenregelung sind Fahrten bis zu den deutschen Außengrenzen die Folge.
Das dazu notwendige Personal will die Stadt so schnell wie möglich rekrutieren und qualifizieren – die Bewerberlage sei ausgesprochen gut, so Kromberg – während das Land die kompletten Kosten für eine ZAB in Essen übernehmen will. Bislang sind die Finanzen sowie die Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten allerdings noch nicht vertraglich festgezurrt.