Emmerich. . 32-jähriger Angeklagter muss sich wegen mehrerer Delikte vor dem Landgericht in Kleve verantworten. Urteil wird am 10. April erwartet.

„Ich bringe Dich um!“ Der Satz am Telefon am Neujahrstag sei deutlich gewesen, so der Zeuge vor Gericht. Noch heute spüre er die Folgen dessen, was nach dieser Drohung Ende März 2013 folgte, so der 23-Jährige. Der 32-jährige Angeklagte aus Emmerich hatten den jungen Mann vor dem Krankenhaus halb-maskiert mit Schlägen ins Gesicht zu Boden gerungen und dort dann im Schulter- und Nackenbereich auf ihn eingetreten. Es ist nicht die einzige brutale Tat, die dem Emmericher zur Last gelegt wird.

Vor dem Klever Landgericht muss sich der Drogenabhängige wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung verantworten. So soll der Angeklagte im vergangenem Jahr nicht nur den 23-Jährigen vor dem Krankenhaus angegangen haben, sondern auch einen Emmericher Rechtsanwalt mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt haben. Letztere Tat, räumt der Angeklagte ein. Die Tat vor dem Krankenhaus allerdings nicht – auch wenn diese durch mehrere Zeugenaussagen untermauert wird.

Schwerwiegender als diese Auseinandersetzungen ist allerdings eine Tat, die der Emmericher Ende August begangen haben soll. Dort soll er seine Ex-Freundin an den Haaren aus einem Taxi gezogen und sie gegen ein Auto geschleudert haben. Anschließend habe er wohl nicht von ihr abgelassen und sie bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen.

Ein ärztlicher Gutachter nahm in der gestrigen Verhandlung Stellung zu den Verletzungen der Ex-Freundin des Angeklagten. Nach der Tat ging sie nicht sofort ins Krankenhaus, sondern erst am Nachmittag des nächsten Tages. Anhand von Bildern rekapitulierte er noch einmal die Verletzungen. Schürfwunden hatte die junge Frau davongetragen, sowie kleinere Rötungen. Zudem hatte sie über starke Schmerzen am Fuß geklagt. Eine Mittelfußfraktur schlossen die Ärzte aber aus. Ebenso konnte kein Hämatom am Kopf gefunden werden. „Dieses hätte man aber sehen müssen. Das Opfer hat angegeben, nach einem Schlag mit einem langen Gegenstand bewusstlos geworden zu sein“, so der Gutachter. Nicht aus schloss er, dass ein stumpfer Schlag – vielleicht mit einem sandgefüllten Handschuh – zur Ohnmacht des Opfer geführt habe. Die Ex-Freundin des Angeklagten wird am 10. April aussagen.