Kleve/Emmerich. . Sie sollen im August in eine Wohnung eingebrochen und diese dann angezündet haben. Das Landgericht Kleve verurteilte die beiden Emmericher nun zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Es konnte die Brandstiftung keinem der beiden beweisen.

Ein tiefer Seufzer der Erleichterung entfuhr am Mittwoch den Angehörigen der beiden Emmericher, die angeklagt waren, im August eine Wohnung an der Seufzerallee erst ausgeräumt und anschließend angezündet zu haben. Grund: Die jungen Männer sind einer Haftstrafe entgangen. Das Gericht verurteilte beide wegen Einbruchs und Nichtanzeigens einer Straftat zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft erheblich härtere Strafen gefordert: Viereinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten, der in den Augen des Staatsanwaltes das Feuer gelegt haben muss, zweieinhalb Jahre für den Mittäter, der zwar von der Brandlegung gewusst, aber keine Hilfe geholt haben soll.

Zur Erinnerung: Die beiden 23 und 24 Jahre alten Männer – einer feierte am Mittwoch Geburtstag – haben zugegeben, in die Wohnung an der Seufzerallee eingebrochen zu sein. Die Brandlegung schoben sich beide allerdings gegenseitig in die Schuhe.

Weil auch das Gericht keinem der beiden Angeklagten die Brandlegung eindeutig zuweisen konnte, konnte es auch keinen schuldig sprechen. Dass sie gemeinschaftlich gehandelt haben, sei nahezu auszuschließen, so Richter Jürgen Ruby in seiner Urteilsbegründung. Zwei Anwohner waren in der Nacht des Einbruchs wach geworden und beobachteten, dass einer der Männer allein zurück zur Wohnung gegangen war. Eindeutig identifizieren konnten sie den Täter allerdings nicht.

„Wenn man nicht weiß, wer es war, bestraft man nicht beide, sondern keinen!“ So sah es auch der Anwalt eines Angeklagten, der in seinem Plädoyer auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ verwies. Sein Kollege, der Verteidiger des weiteren Angeklagten, warf in seinem Plädoyer die Frage auf, ob es sich bei der Brandstiftung überhaupt um ein vollendetes Delikt handele. Schließlich habe „nur“ das Inventar der Wohnung gebrannt.

Auch das Gericht wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass weder der Brand noch Rauch in die Wohnung unter der Einbruchswohnung eingedrungen war. Und der Herzinfarkt, den die darin lebende Frau am Folgetag erlitten hatte, sei nicht zweifelsfrei auf die Tat zurückzuführen, so Richter Ruby. Eine konkrete Gefahr habe nicht vorgelegen.

Einigkeit herrschte bei Anwälten und Richtern über die Meinung zum psychiatrischen Gutachten der Angeklagten. Das hatte den jungen Männern eine Cannabis-Abhängigkeit und eine verminderte Steuerungsfähigkeit attestiert. Doch der Experte habe wohl „einen schlechten Gutachtertag“ gehabt, so ein Verteidiger. Von einer verminderten Schuldfähigkeit wegen ihres doch erheblichen Drogenkonsums am Tattag ging auch das Gericht nicht aus.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Sollten sich die Emmericher in dieser Zeit etwas zu Schulden kommen lassen, kann die Bewährung widerrufen werden.