Emmerich/Kleve.. Eine ehemalige Thekenkraft sagt aus, in dem Emmericher Bordell fast vergewaltigt worden zu sein. Im Prozess um die ehemaligen Betreiber des „Fungarden“ gaben Zeugen weitere Einblicke in die Geschäfte des Emmericher Bordells. Die Angeklagten sollen auch Abrechnungen frisiert haben.
Vergewaltigungsvorwürfe, gefälschte Abrechnungen und ein Finanzbeamter, der bei den Steuerzahlungen von Bordellbetreibern auf die „Vertrauensbasis“ setzt. Im Prozess um die ehemaligen Betreiber des „Fungarden“ gaben Zeugen am Dienstag weitere Einblicke in die Geschäfte des Emmericher Bordells.
Eine Thekenkraft, die 2008 für wenige Monate im „Fungarden“ gearbeitet hat, erklärte das Prozedere der täglichen Abrechnungen in dem Betrieb. Sie habe alle Einnahmen und Ausgaben auf einem Zettel notiert. Später dann sollen die Angeklagten diese Rechnungen „ins Reine“ geschrieben haben. Was der 40-Jährigen dabei auffiel: Auf der Einnahmen-Seite habe nach der Bearbeitung weniger gestanden als vorher. Ein weiteres Indiz also für den Steuerbetrug, den das Gericht dem Emmericher Bordell-Pärchen unter anderem zur Last legt.
„Versuch doch mal, die klarzumachen“
Fast beiläufig schilderte die Frau dann noch einen Vorfall, der sie „richtig sauer“ gemacht habe: Drei Männer, darunter der Geschäftspartner der Angeklagten, hätten sie einmal in ein Zimmer gezerrt und versucht zu vergewaltigen. Sie hätten sie an den Haaren gezogen und die Treppe hinunter geworfen. Angestiftet soll sie der Angeklagte haben – mit den Worten: „Versuch doch mal, die klarzumachen.“
Die 40-Jährige erinnerte sich zudem an „Ohrfeigen“, die der Angeklagte verteilt haben soll, und eine junge Frau aus Ungarn, die „ständig geweint“ habe, weil sie nicht als Prostituierte arbeiten wollte – und es nur tat, um ihre Schleuser-Schulden zu bezahlen.
Düsseldorfer Verfahren
Neben der Thekenkraft sagte am Dienstag auch ein Finanzbeamter aus. Er hatte sich 2008 mit dem Angeklagten darauf geeinigt, dass sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ anzuwenden. Dabei handelt es sich um eine Methode, die es den Finanzämtern erlaubt, Bordelle und Prostituierte, obwohl sie offiziell nicht als solche angemeldet sind, steuerlich zu erfassen. Demnach mussten die Prostituierten im „Fungarden“ pauschal zehn Euro am Tag zahlen. Diese Vorauszahlungen sollten dann später auf die Steuererklärungen der Mädchen angerechnet werden. Offiziell gelten die Prostituierten als selbstständig.
Zum Nachweis dieser Zahlungen haben die Angeklagten Listen geführt. Darin vermerkt: die Namen der Prostituierten samt Anzahl der Arbeitstage. Ob man kontrolliert habe, ob diese Anzahl stimmt, wollte Richter Christian Henckel von dem Finanzbeamten wissen. „Zu überprüfen ist das nicht, das läuft auf Vertrauensbasis.“