Emmerich. Die Sitzung des Umweltausschusses in Emmerich fiel im November aus. Nun steht die Novellierung der Baumschutzsatzung erneut auf der Tagesordnung.
Bereits im November 2021 wollte sich der Umweltausschuss der Stadt Emmerich mit der Novellierung der Baumschutzsatzung beschäftigen. Damals fiel die Sitzung Corona zum Opfer. Nun kommt der Ausschuss erneut am Dienstag, 25. Januar, 17 Uhr, im PAN öffentlich zusammen, um das Thema nochmal zu beraten.
Die CDU hatte in einem Antrag im Mai einen Antrag dazu gestellt, sogar eine Abschaffung ins Spiel gebracht. Die Verwaltung war schon seit Anfang 2021 an dem Thema dran.
Ersatzpflanzungen erst ab 125 cm
In der überarbeiteten Fassung ist ein Ersatz für einen zu fällenden Baum nunmehr ab einem Umfang von je angefangenen 125 statt bis 100 cm vorgesehen. Was zu einer Entlastung führen soll. Auch wurde die Gefahr durch den Eichenprozessionsspinner aufgenommen. Ist die Beseitigung der Gefahr nicht zumutbar, dann kann der Baum gefällt werden. Die Verwaltung räumt sich hier Ermessensspielraum im Einzelfall ein.
Da dies für die Verwaltung mehr Aufwand bedeutet, wird eine Grundgebühr von 44 Euro plus elf Euro je Baum vorgeschlagen. Im Falle einer Ablehnung des Antrags wären 75 Prozent zu zahlen.
Sollen Kopfweiden ab 50 cm Teil der Baumschutzsatzung werden?
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Zur Diskussion gestellt wird, ob Nadelgehölze (wie beispielsweise Mammutbäume), Kopfweiden oder Trauerweiden ab einem Stammdurchmesser von 50 Zentimetern ebenfalls unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten, da diese Bäume und Gehölze über Jahrzehnte wenn nicht Jahrhunderte eine hohe Bedeutung nicht nur für das Landschaftsbild, sondern auch für den Biotop- und Artenschutz hätten, so die Verwaltung. Vor allem die alten Kopfweiden mitgroßem Stammumfang und ausladenden Kronen seien bei einer großen Zahl von Insekten, Vögeln und Säugetieren beliebte Rückzugs-, Aufenthalts- und Brutorte.
Ansonsten hält die Verwaltung die bestehende Baumschutzsatzung weiterhin für das Mittel der Wahl, um vor dem Hintergrund des Klimawandels mit den lokalen Auswirkungen umzugehen. Die Politik kann nun Details diskutieren und darüber entscheiden.
Arbeitsaufwand wird aufgezeigt
Im August hatte die Politik nochmal Beratungsbedarf angemeldet und die Verwaltung gebeten, in einer Synopse den alten und den neuen Satzungstext gegenüber zu stellen. Dies wird nun vorgelegt. Zugleich hatte die Politik weitere Details zur Kostenfrage verlangt. Hierzu listet die Verwaltung nun eine Einschätzung der Arbeitsstunden. Es wird geschätzt, dass 90 bis 110 Arbeitsstunden im Jahr für die Bearbeitung von Fällanfragen anfallen.