Kreis Kleve. Impfungen starten am Freitag im Impfzentrum des Kreis Kleve in Kalkar. Für die Altersgruppe ist eine Terminreservierung unbedingt erforderlich.

Nach dem neuesten Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen sind ab sofort auch Impfungen von 12- bis 15-Jährigen in Impfzentren möglich. Jugendlichen ab 16 stand das Impfzentrum ohnehin bereits offen. Die Impfung der 12- bis 15-Jährigen ist allerdings an höhere Auflagen gekoppelt als die Corona-Schutzimpfungen der älteren Altersgruppen.

1. Impfung durch einen Kinder-/Jugendarzt

Die Impfung der 12- bis 15-Jährigen muss zwingend durch einen Kinder- und Jugendarzt erfolgen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) kann nicht sicherstellen, dass jederzeit ein Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum vor Ort ist. Daher kann diese Gruppe nur zu festen Zeiten ins Impfzentrum kommen.

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Termine in Kalkar: Für den Standort Kalkar liegen in dieser Woche drei Nachmittag-Termine vor. 12- bis 15-Jährige können geimpft werden: Freitag bis Sonntag, 30. Juli bis 1. August, jeweils 14 bis 20 Uhr. Termine in Geldern: Für den Standort Geldern liegen in dieser Woche vier Nachmittag-Termine vor. 12- bis 15-Jährige können geimpft werden: Mittwoch bis Samstag, 28. bis 31. Juli, jeweils 14 bis 20 Uhr.

Der Impfstoff ist Biontech/Pfizer. Eine Impfung ist ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung möglich: www.termine.impfzentrum-kreis-kleve.de. Das Portal ist ab Dienstag, 27. Juli, 12 Uhr geschaltet.

2. Aufklärungsgespräch/Einverständniserklärung

Der anwesende Kinder- und Jugendarzt muss auch das Aufklärungsgespräch mit den 12- bis 15-Jährigen und deren Erziehungsberechtigten führen. Wichtig: Für eine Impfung ist das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten nötig. Dies ist seitens des Landes zwingend vorgeschrieben. Entsprechend müssen beide Eltern die Kinder und Jugendlichen zur Impfung begleiten. Alternativ kann auch nur ein Erziehungsberechtigter anwesend sein, dann muss allerdings der Einwilligungsbogen vorab von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Was mitgebracht werden muss zur Impfung

Mitzubringen sind:

  • Ein Ausweisdokument (des Kindes/des Jugendlichen sowie der Erziehungsberechtigten)
  • Ein unterzeichnetes Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (doppelter Ausdruck nötig)
  • Ein Einwilligungsbogen inklusive Anamnese zur Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (doppelter Ausdruck nötig) – unterschrieben von allen Erziehungsberechtigten

Die Dokumente werden bei der Terminbuchung zur Verfügung gestellt und stehen zudem online zum Download und Ausdruck bereit: https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/welche-dokumente-muss-ich-zum-impfen-mitbringen/

Aufgrund der ausführlichen Aufklärung und Einwilligung kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Terminbuchungen sollen die Wartezeiten verkürzen und für eine geordnete Organisation dieser Impfungen sorgen.

Weitere Termine für diese Altersgruppe werden nach Bedarf in den kommenden Wochen angeboten.