Emmerich. Im St. Willibrord-Spital Emmerich sind ab 1. April und damit rechtzeitig zu Ostern wieder Besuche möglich.

Im St. Willibrord-Spital Emmerich sind ab Gründonnerstag (1. April) und damit rechtzeitig zu Ostern wieder Besuche möglich. Es gelten folgende Regelungen: Patientenbesuche sind grundsätzlich ab dem ersten Tag möglich, und zwar täglich zwischen 14 und 17 Uhr.

Es gibt Voraussetzungen für Besuche

In dieser Zeit kann jeder Patient von einer Person besucht werden. Die maximale Besuchszeit beträgt eine Stunde. Voraussetzung für den Besuch ist ein negatives, offiziell bescheinigtes Corona-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Am Eingang des Krankenhauses müssen Besucher eine Selbstauskunft ausfüllen. Zutritt erhält nur, wer symptomfrei ist und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte.

Wartezeit kann vermieden werden

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, die im Internet des St. Willibrord-Spitals hinterlegte Selbstauskunft ausgefüllt mitzubringen. Für den gesamten Aufenthalt im St. Willibrord-Spital besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske ist im besten Falle mitzubringen und darf auch im Patientenzimmer nicht abgenommen werden.

Testzentrum am Krankenhaus

Diese Besuchsregelung gilt nicht nur während der Osterfeiertage, sondern bis auf Weiteres. „Trotz steigender Infektionszahlen ist das vertretbar, weil Corona-Schnelltests in zunehmendem Maße verfügbar und auch zuverlässig sind“, betont Geschäftsführer Johannes Schmitz.

Dazu trägt nicht zuletzt das kürzlich in Betrieb genommene Testzentrum am St. Willibrord-Spital bei. Ein weiteres Plus an Sicherheit bringen die geltenden Hygiene- und Schutzvorkehrungen im Krankenhaus. „Wir freuen uns, mit der Öffnung des Krankenhauses für Besucher wieder mehr Nähe zwischen Patienten und ihren Bezugspersonen zu ermöglichen“, so der Geschäftsführer.