Emmerich. Laut BGE besteht in Greensill-Angelegenheit Anfangsverdacht eines Dienstvergehens von Bürgermeister Hinze. Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Die BürgerGemeinschaft Emmerich (BGE) hat vor der Sondersitzung des Rates am 23. März bereits am 19. März durch ein von der Fraktion beauftragtes Ratsmitglied zum drohenden Verlust der sechs Millionen Euro-Anlage bei der Greensill-Bank die Akten in der Kämmerei der Stadt Emmerich eingesehen. Und spricht aus ihrer Sicht von einem Anfangsverdacht für ein Dienstvergehen durch Bürgermeister Peter Hinze als Vorsitzender im Verwaltungsvorstand der Stadt. Ob es so ist, soll die Kommunalaufsicht klären.

Bislang keine überörtliche Prüfung des Sachverhaltes

Die Akteneinsicht der BGE-Ratsfraktion sei geboten gewesen, da bislang keine überörtliche Prüfung des gesamten Sachverhalts durch einen unabhängigen Dritten stattgefunden habe, so die BGE. Nach dieser Akteneinsicht, die nach § 55 der Gemeindordnung NRW als Informationsrecht zur „Kontrolle der Verwaltung“ zulässig und ordnungsgemäß beim Bürgermeister beantragt war, hat die BGE am 20. März die zuständige Kommunalaufsicht, sprich die Landrätin, um Prüfung gebeten, ob der Verdacht eines Dienstvergehens durch Bürgermeister Peter Hinze als Vorsitzender im Verwaltungsvorstand der Stadt besteht.

Aus Sicht der BGE liegt ein Anfangsverdacht für straf-, zivil- und disziplinarrechtliche Ansätze vor, nicht nur bezogen auf die konkrete Anlage von sechs Millionen Euro bei der Greensill-Bank, sondern auch bezogen darauf, dass keine städtischen Anlagerichtlinien bestehen würden. Die BGE sieht hier ein Versagen des Verwaltungsvorstandes und der örtlichen Rechnungsprüfung, so BGE-Fraktionsvorsitzender Joachim Sigmund.