Emmerich. Um die Stadt fahrradfreundlicher zu gestalten, wurde an mehreren Straßen Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Radler dürfen da auf die Straße.

Um die Stadt Emmerich noch fahrradfreundlicher zu gestalten, wurde vor einigen Wochen an mehreren Emmericher Straßen die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. „Eine ausgiebige Prüfung ergab, dass die Aufrechterhaltung der Radwegbenutzungspflicht in den genannten Straßen als nicht mehr erforderlich angesehen wird. Daher wurden die bekannten blauen Schilder mit dem weißen Fahrrad von den Mitarbeitern der Kommunalbetriebe abmontiert“, so Anika Lampe, zuständige Mitarbeiterin im Fachbereich Stadtentwicklung. „Das hat für die Radfahrer den Vorteil, dass sie nicht mehr zwingend den Radweg, sondern auch die Straße nutzen können.“

Radfahrer können frei wählen

Mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wurde eine der ersten Maßnahmen des Emmericher Fuß- und Radverkehrskonzept umgesetzt. Folgende Straßen in Emmerich wurden von der Radwegbenutzungspflicht befreit: Van-Gülpen-Straße, Gerhard-Storm-Straße, Hansastraße, Speelberger Straße, `s-Heerenberger-Straße, Ingenkampstraße.

Die blauen Verkehrszeichen mit den Nummern 237, 240 und 241 schreiben für Radfahrer die Benutzung eines vorhandenen Radweges oder eines gemeinsamen Rad- und Fußweges vor. Sind diese Schilder nicht mehr vorhanden, entfällt die Pflicht zur Nutzung des Radweges. Radfahrer können also frei wählen, ob sie den Radweg nutzen oder auf der Straße fahren.

Interessenverbände wie ADFC schon lange dafür

Interessenverbände, wie der Allgemeine Fahrradclub Deutschland (ADFC), setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Radwegbenutzungspflicht dort entfällt, wo sie nicht zu mehr Sicherheit für Radfahrer beiträgt.

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