Emmerich. Das Amtsgericht Emmerich hat einen Mann aus Gladbeck zu zwei Monaten Haft verurteilt. Er hatte der Praester Caritas eine Notlage vorgespielt.

Wegen versuchten Betrugs hat das Amtsgericht Emmerich einen 56-jährigen Gladbecker zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der arbeitslose Maler im Februar diesen Jahres versucht hatte, bei der Vorsitzenden der Praester Caritas unter Vorspiegelung einer angeblichen Notlage Geld zu erschleichen.

Caritas-Chefin gab an, dass der Mann sich unter falschem Namen bei ihr gemeldet habe. Er habe angegeben, dass angeblich seine Frau an Lungenkrebs erkrankt sei, er zwei kleine Kinder hätte und Geld benötigte. Er habe die Summe von 300 Euro genannt, ein Treffen bei ihm oder eine Überweisung aber abgelehnt. Sie habe ihm zunächst sogar Hilfsmittel für seine Frau angeboten. „Ein Rollstuhl wäre gut“, habe er gesagt.

Ähnliche Situationen in der Vergangenheit

Da ihr das Ganze dann aber komisch vorkam, habe sie dann die angebliche Adresse des Mannes vor Ort persönlich überprüft. Eine Raiffeisenstraße 23 gab es aber nicht. Daraufhin habe sie sich bei der Polizei gemeldet, die versprochen habe, zu kommen, falls der Mann wirklich vor ihrer Haustür wie verabredet auftaucht, um das Geld abzuholen.

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Am nächsten Tag habe sie dann den Mann unter dem Vorwand, noch die Haare trocknen zu müssen, vor der Haustür warten lassen und die Polizei verständigt. Dort habe der Mann erzählt, er habe nur wissen wollen, wie viel Geld er noch zurückzahlen müsse. In einem Telefonat mit ihrer Vorgängerin habe sie dann erfahren, dass es mit dem Mann in der Vergangenheit bereits zwei ähnliche Situationen gegeben habe.

Umfangreiches Vorstrafenregister

Der Anwalt des Mannes gab an, sein Mandant habe sich „umständlich ausgedrückt“ und habe wirklich Geld zurückgeben wollen. Der Mann selbst gab an, er wisse nicht mehr, was er am Telefon genau gesagt habe. Das Gericht sah in seinem Urteil keinen Spielraum mehr für eine Bewährungsstrafe.

Dagegen spreche das umfangreiche Vorstrafenregister, dass von Diebstahl über Urkundenfälschung und versuchten bis vollzogenen Betrug reicht. Dafür hatte er 2017 bereits eine Bewährungsstrafe erhalten. Die Staatsanwaltschaft sprach davon, dass er „die gleiche Masche probiert“ hat.

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