Emmerich. Für einen Emmericher endete Altweiber 2019 in einem Krankenhaus. Was zuvor in einer Kneipe geschehen war, sollte nun ein Gerichtsprozess klären.
Altweiber 2019 in einer Emmericher Kneipe. Auch ohne Karnevalsmusik ist die Stimmung gut. Die einen sitzen gemütlich bei einem Bierchen zusammen, die anderen spielen eine Runde Dart. Doch dann ertönt plötzlich lauter Krach und ein Mann liegt verletzt am Boden. Wie das passieren konnte, sollte am Montag in einem Gerichtsprozess am Amtsgericht Emmerich geklärt werden.
Der mittlerweile 73-jährige Geschädigte aus Emmerich ist sich zumindest sicher, wie sich die Situation abgespielt haben soll. Höchstens drei Minuten habe er mit einem Bekannten an der Theke gesessen. „Und dann kam er auch schon angeflogen“, sagt er. Der Angeklagte soll noch gerufen haben: „Jetzt bist du dran!“ Dann habe er ihn mit der Faust in die Rippe geboxt und ihn so vom Hocker geworfen.
Mögliches Motiv: Rache
Da er mit dem Kopf aufschlug, habe der Geschädigte das Bewusstsein verloren. Erst im Krankenwagen sei er wieder zu sich gekommen. Das ärztliche Attest bescheinigte ihm eine gebrochene Rippe, Prellungen sowie eine Gehirnerschütterung. Doch kurz darauf seien mehrere blaue Flecken an seiner linken Körperseite erschienen. Ein Arzt hat diese allerdings nicht schriftlich festgehalten. Dafür bestätigt später ein Zeuge, dass der Angeklagte den am Boden liegenden Mann einmal getreten haben soll.
Für den 73-Jährigen steht darüber hinaus auch das Motiv des Angeklagten fest. „Vor 18 Jahren hat er mich schon mal zusammengeschlagen“, sagt er. Damals wurde er bereits dafür bestraft, jetzt sei er auf Rache aus. „Jedes Mal, wenn er mich sieht, bedroht er mich. Ich traue mich kaum noch raus.“
Zwei Versionen des Geschehens
Die Verteidigerin des 52-jährigen Angeklagten aus Emmerich schildert die Situation dagegen völlig anders. Ihr Mandant und der vermeintlich Geschädigte hätten zwar kein besonders gutes Verhältnis gehabt, gegrüßt hätten sie sich bei gelegentlichen Treffen in der Kneipenlandschaft Emmerichs aber schon. Auch eine Freundin des Angeklagten erklärt im Zeugenstand, dass sich der 73-Jährige vor dem Vorfall sogar schon mal zu ihnen an den Tisch gesetzt habe.
Am Tag des Geschehens habe der Angeklagte dann den Rentner, der bekannt für seine gesundheitlichen Beschwerden sei, vom Hocker fallen sehen. „Daraufhin ist er zu ihm hingeeilt. Allerdings ist er dabei über einen Teppich gestolpert und hat ihn aus Versehen einmal getreten“, sagt die Verteidigerin. Und obwohl der Angeklagte selbst während des Prozesses nichts sagen wollte, platzt es nun doch aus ihm heraus: „Ich wollte nur helfen!"
Verhandlung wird vertagt
Wer am Ende Recht hat, kann an diesem Tag noch nicht abschließend geklärt werden. Ein wichtiger Zeuge fehlt unentschuldigt. „Ohne ihn kann ich kein belastendes Urteil fällen“, erklärt Richter Max Melssen. Die Verhandlung wird vertagt.
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