Elten. Ein 47-Jähriger soll in Emmerich mehrmals seine Nachbarn mit Böllern gestört haben. Er streitet das ab und wurde bei der Tat auch nicht gesehen.

Der 47-Jährige streitet alles ab. „Ich habe keine Böller gezündet“, erklärt er vor dem Emmericher Amtsgericht. Hier muss sich der Niederländer, der in Elten wohnt verantworten, weil er einmal im September und zweimal im Dezember Böller auf seinem Grundstück gezündet haben soll.

Nachbarn beschwerten sich beim Ordnungsamt. Es kam zu Bußgeldern, die der Familienvater nicht zahlen wollte. Und es nun letztlich auch nicht muss. Denn das Gericht sprach den Verkäufer, der in seiner Freizeit auch als Feuerwerker arbeitet, frei.

Niederländer zuckt auf Nachfrage nur mit den Achseln

„Wenn ich privat einfach Böller zünden würde, wäre das nicht gut. Ich könnte meine Feuerwerker-Schein verlieren“, erklärte der Eltener dem Richter. Er beteuerte außerdem überhaupt Böller in seinem Haus zu haben. „Aber“, führte der Richter an, „zwischen Ihnen und er Nachbarschaft herrscht dicke Luft. Warum?“ Der Niederländer zuckte mit den Achseln. „Keine Ahnung.“

Richter Max Melssen versuchte ihm auf die Sprünge zu helfen. „Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie generell zu laut seien.“ „Vielleicht, weil ich Holländer bin“, entgegnete der Familienvater trotzig.

Rülps-Geräusche und ein lautes Radio

Die Ruhestörungen, aber vor allem, die Böllerschüsse mit Leben füllte dann die erste Zeugin. Sie ist direkte Nachbarin und hatte die Vorfälle auch dem Ordnungsamt gemeldet. „Ich habe einen Hund, der fürchterlich zusammenschreckt, wenn es so laut wird“, erklärte sie.

Sie berichtete zudem vom lauten Radio des Nachbarn und lauten Rülps-Geräuschen, wenn sie mit Gästen auf der Terrasse sitze. „Hat er was gegen Sie?“, wollte der Richter wissen. „Nein. Bis auf den Lärm geht es gut. Und es hat sich auch gebessert. Seit einigen Monaten sei es stiller.“

Keiner hat gesehen, wer den Böller angezündet hat

Drei weitere Zeugen, alle aus der nahen Nachbarschaft, sagten vor Gericht aus. Eine brachte sogar vermeintliche Reste eines gezündeten Böllers mit – die im Übrigen immer abends gezündet worden waren. Eine Frage diesbezüglich, mussten alle Nachbarn verneinen. Nämlich, ob sie gesehen hätten, dass der Nachbar die Böller gezündet hat.

„Es hat ihn also letztlich keiner dabei gesehen“, fasste der Verteidiger zusammen. Und plädierte daher auch auf den Freispruch seines Mandanten. Letztlich blieb dem Richter auch nichts anderes übrig, als den Eltener freizusprechen.

Richter ist nicht restlos überzeugt

Auch wenn er nicht restlos überzeugt sei. „Aber ich weiß eben nicht, wer den Böller gezündet hat“, so Melssen. Und auf Verdacht verurteilen könne er nicht.

Er machte dem Niederländer aber deutlich: „Ich denke, ihre Nachbarschaft ist eigentlich ganz nett. Da sollten sie sich mal überlegen, wie sie sich verhalten.“

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