Rees. Ein Reeser saß auf der Anklagebank, weil er einen Hund unterschlagen haben soll. Eine entscheidende Frage konnte nicht geklärt werden.

Nach der Beweisaufnahme waren Richter und Staatsanwältin genau so klug wie zuvor. Denn die entscheidende Frage in einem Verfahren vor dem Emmericher Amtsgericht ließ sich nicht klären. Schließlich regte der Verteidiger des Angeklagten an, dass das Verfahren eingestellt werden sollte. Ein Vorschlag mit dem Staatsanwaltschaft und Gericht gut leben konnten.

Schließlich wollte Richter Max Melssen vom Angeklagten wissen, ob er denn auch der Einstellung zustimmen würde. „Ich habe keine Ahnung, was hier gerade vorgeht“, gab der 56-jährige Reeser unumwunden zu. „Ich bin noch nie vor Gericht gewesen. Ich bin ein unbescholtener Bürger.“

Durch Einstellung muss kein Urteil gefällt werden

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Und das bleibt er auch. Denn durch die Einstellung des Verfahrens kam es gar nicht zum Urteil. Dem Reeser war Unterschlagung vorgeworfen worden. Was er unterschlagen haben soll? Einen Hund. Genauer gesagt einen Welpen, Rasse: Deutsche Kurzhaar.

Von einem Bekannten aus Berlin erhielt der Reeser vier Welpen eines Wurfs, die er zu Jagdhunden ausbilden sollte. Alle Welpen hörten auf einem Namen mit dem Anfangsbuchstaben A. Was die beiden Männer dann genau besprochen haben, blieb im Dunklen. „Er hat mir Prokura über die Hunde gegeben“, meinte der Angeklagte. Sprich: Er sollte entscheiden, welcher Hund sich für die Jagd eignet. Wenn eben ein Hund nicht für die Jagd qualifiziert sei, hätte er diesen verkaufen dürfen. Und genau das tat er auch.

Der Besitzer der Hunde gab dem Angeklagten in soweit Recht, dass die Absprache zwar so getroffen worden sei, aber mit einer Ausnahme. Eben genau der eine Hund, den der Besitzer selbst zurückhaben wollte, dürfte nicht verkauft werden. „Meine Tochter hatte sich so ein bisschen in das Tier verliebt“, sagte der aus Berlin angereiste Zeuge.

Reeser hat noch finanzielle Forderungen an den Hundebesitzer

Doch eben diesen Hund veräußerte der Reeser. Und so kam es zum Zwist zwischen den beiden Männern. Der Hundebesitzer wollte seine Hunde Mitte des vergangenen Jahres wieder zu sich nach Berlin holen. Doch der Reeser verweigerte die Herausgabe. Erst sollten vom Hundebesitzer seine finanziellen Ausgaben beglichen werden. Der Berliner weigerte sich. „Wenn die Hunde nicht ausgebildet werden, zahle ich auch keine Ausbildungskosten“, lautete seine Logik vor Gericht.

Dem widersprach der Angeklagte. Keineswegs gehe es um Ausbildungskosten. Die würde er eh nicht bei den Jagdhunden erheben. „Als Gegenleistung darf ich mal ein Wildschwein oder einen Hirsch schießen“, so der Reeser. Vielmehr ständen aber noch Tierarztrechnungen aus. Auch die Futterkosten von den vier Welpen habe der Besitzer nicht beglichen. Im Laufe der Zeit habe sich dann auch ein hübsches Sümmchen addiert. Der Rechtsanwalt sprach von über 5000 Euro, die seinem Mandanten noch zustehen würden.

Aussage steht gegen Aussage

Zurück zur strafrechtlich wichtigsten Frage: „Ist der Hund eigenständig weitergegeben worden, oder mit Zustimmung?“, fragte sich auch die Staatsanwältin. Da Aussage gegen Aussage stand, kam es nicht zu einer Klärung und die Einstellung des Verfahrens wurde angeregt. Freilich könnte dies nicht das letzte Mal gewesen sein, dass sich die beiden Männer vor Gericht wiedersehen. Vor allem wenn der Reeser seine finanziellen Forderungen in einem Zivilprozess einfordern möchte.

Die verbleibenden Hunde hat der Besitzer im Übrigen mittlerweile aus Rees abgeholt. „Die Hunde werde ich jetzt selbst ausbilden“, sagte der Berliner. „Auch wenn mir das vielleicht nicht so gut gelingen wird, wie einem erfahrenen Ausbilder.“

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