Emmerich. Die Mutter dreier Kinder hatte Möbel gekauft, ohne dafür zu zahlen. Wegen Betruges erhielt die vorbestrafte Frau eine Haftstrafe auf Bewährung.

Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung: So lautet das Urteil wegen Betruges gegen eine Hausfrau und Mutter von drei Kindern. Die 28-Jährige hatte im Oktober 2019 Möbel im Wert von rund 1.500 Euro für ihre neue Wohnung in Emmerich bestellt, konnte sie aber nicht bezahlen. Sie leide unter Kaufrausch, versuchte die Mutter ihre Tat zu erklären. Das Gericht folgte dem so nicht.

Sie habe in Emmerich einen Neuanfang starten wollen, nachdem ihr Mann sie verlassen hatte, erzählte die Angeklagte die Geschichte aus ihrer Sicht. „Er hat alle Möbel aus unserer Wohnung in Bedburg-Hau herausgeholt“, schilderte sie die Ereignisse. Das alles solle aber keine Rechtfertigung für ihr Verhalten sein, sagte die Frau, die mit gut 10.000 Euro, unter anderem wegen alter Handy-Verträgen, Stromschulden und anderen Verpflichtungen verschuldet ist.

Staatsanwaltschaft sah keine Kaufsucht bei der Angeklagten

„Mir ist irgendwie alles über den Kopf gewachsen“, sagte sie vor Gericht aus, sprach von Problemen wegen der Kinder, der Suche nach einem Job. Für die Familie blieben im Monat etwa 500 Euro, mit denen sie auskommen müsse. Ihr Geld bezieht sie von Hartz IV, Unterhalts- und Kindergeld. Sie selber möchte jetzt eine Umschulung machen.

Wegen ihrer Kaufsucht stehe sie auf einer Warteliste bei Therapeuten, bei der Caritas-Schuldnerberatung habe sie in Kürze einen Termin. Einen Kaufrausch wollte die Staatsanwaltschaft nicht sehen, „weil Sie planerisch beim Betrug vorgegangen sind“. Attestiert wurde der mehrfach wegen Betruges vorbestraften Frau von der Staatsanwältin eine „erhebliche kriminelle Energie“. Acht Monate Haft auf Bewährung lautete die Forderung.

Richter Max Melssen ließ es bei sechs Monaten auf Bewährung für zwei Jahre – mit der zusätzlichen Auflage, monatlich die Schuldnerberatung aufzusuchen. „Denken Sie an Ihre Kinder“, gab ihr der Richter mit auf den Weg.