Emmerich. Wer in Emmerich vor seinem 18. Lebensjahr das Begleitete Fahren praktiziert, darf nicht in den Niederlanden fahren. Die CDU möchte das ändern.
Den richtigen Lappen gibt es erst später. Doch mit dem Begleiteten Fahren ist es möglich, dass Jugendliche bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE erwerben können. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.
Sonderregelung seit 15 Jahren in Deutschland
Seit mittlerweile 15 Jahren gibt es diese Regelung in Deutschland. Und sie funktioniert gut. Doch in einer Grenzstadt wie Emmerich tritt ein Sonderfall auf, den die Gesetzgeber so vielleicht nicht komplett durchdacht haben. Denn wer in Emmerich Begleitetes Fahren praktizieren darf, muss etwa vor dem Grenzübergang in ‘s-Heerenberg stoppen, um dann die Begleitperson ans Steuer zu lassen. Richtig kompliziert wird es beispielsweise auf dem Spyker Weg, wo auf der einen Fahrbahnseite deutsches und auf der gegenüberliegenden Seite niederländisches Staatsgebiet liegt.
Gegenseitige Anerkennung der nationalen Programme
Dass Begleitetes Fahren im Nachbarland nicht erlaubt ist, soll sich nach dem Willen der Kreis Klever CDU-Abgeordneten ändern. Denn sie werben bei der niederländischen Regierung für die gegenseitige Anerkennung der Sonderregelung beim Führerschein ab 17. Margret Voßeler-Deppe, Dr. Günther Bergmann und Stefan Rouenhoff haben sich in einem gemeinsamen Brief mit 52 weiteren Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag sowie den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an die niederländische Ministerin für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Cora van Nieuwenhuizen, gewandt, um für eine gegenseitige Anerkennung der nationalen Programme zum begleiteten Fahren für Fahranfänger zu werben.
Ablehnende Haltung in den Niederlanden
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Anlass hierfür ist die bisher ablehnende Haltung der Niederlande gegenüber einer wechselseitigen Anerkennung der nationalen Programme zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren. Wie das Bundesverkehrsministerium den Abgeordneten mitteilte, ist für eine Anerkennung der in Deutschland ausgestellten Bescheinigungen für das Begleitete Fahren ab 17 eine Änderung des niederländischen Rechts erforderlich. Dies möchten die Niederlande jedoch zurzeit nicht herbeiführen.
„Die gegenseitige Anerkennung der nationalen Programme würde eine rechtliche Grenze beseitigen und wäre ein weiterer Schritt zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Eine pragmatische und praxisnahe Lösung im Sinne der Fahranfängerinnen und Fahranfänger muss das Ziel aller Beteiligten sein“, so die Kreis Klever Abgeordneten.
Verkehrsministerkonferenz fordert vom Bundesverkehrsministerium Aufnahme von Verhandlungen
Auf Initiative der Abgeordneten hatte bereits im Oktober 2019 die Verkehrsministerkonferenz in einem Beschluss das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die Verhandlungen mit dem niederländischen Verkehrsministerium zur gegenseitigen Anerkennung des deutschen Programms „Begleitetes Fahrens ab 17“ und des niederländischen Modells „2toDrive“ zu intensivieren und zeitnaheine unbürokratische Regelung zu vereinbaren.
Keine explizite Kennzeichnung der Staatsgrenzen
Für die CDU-Abgeordneten gibt es vor allem ein Grundproblem: Das begleitete Fahren ab 17 Jahren auf Strecken im deutsch-niederländischen Grenzraum stößt an fahrpraktische und rechtliche Hindernisse. Sehr grenznahe Straßen, die in ihrem Verlauf mehrfach und teils ohne explizite Kennzeichnung die Staatsgrenzen überqueren, dürfen deutsche Jugendliche und ihre Begleitpersonen nicht benutzen. Je nach Wohnort und Auslandsbezug der Jugendlichen bleiben so nahe liegende Übungsfahrten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aus.