Kreis Kleve. Der Reeser Bürgermeister Christoph Gerwers lässt die Korrektheit der Soforthilfen des Kreises Kleve überprüfen.
Die Bezirksregierung in Düsseldorf überprüft die Rechtmäßigkeit der Corona-Soforthilfezahlungen des Kreises Kleve. Konkret geht es um eine Prüfung der Dringlichkeitsbeschlüsse und der vorgesehenen Finanzierung über einen Nachtragshaushalt. Wie berichtet, waren die Bürgermeister des Kreises Kleve mit der Entscheidung des Landrates ein eigenes Soforthilfeprogramm aufzuerlegen, nicht einverstanden. Der Reeser Bürgermeister Christoph Gerwers hat daher jetzt die Bezirksregierung ersucht.
Gegenüber der NRZ sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung, dass die Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da grundsätzliche Fragen zu klären seien. „Im Übrigen bedarf eine Umlageerhöhung des Kreises der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, bevor sie wirksam werden kann.“
Bürgermeister kritisierten schnelles Vorgehen
Nach Auffassung der Kommunen hätte der Kreis nicht sofort mit einem eigenen Programm starten müssen, da zu Beginn der Pandemie Bund und Land eigene Förderprogramme in Milliardenhöhe auf den Weg gebracht hatten. Die Wirkungsweise dieser Programme hätte man erst einmal abwarten sollen, so die Kritik.
Der Kreis Kleve wollte zu Beginn der Pandemie ein 10-Millionen-Euro Hilfsprogramm auflegen, welches aber durch den Protest der Bürgermeister nicht genehmigt wurde. Folglich wurde mit Dringlichkeitsbeschlüssen ein Programm mit zwei Millionen Euro ausgestattet, welches zweimal aufgestockt wurde, um zwei beziehungsweise eine Millionen Euro.
Fünf Mitarbeiter sind für das Förderprogramm zuständig
Das Soforthilfeprogramm des Kreises sollte jenen Personenkreis helfen, der zum Beispiel keine Mittel von Bund und Land erhalten oder wo die Gelder nicht ausreichen. Es ist aber zu hören, dass es in der Praxis zu ungewollten Doppelförderungen gekommen ist, da einige Unternehmer in der ersten Not sich bei allen zur Verfügung stehenden Fördertöpfen angemeldet haben. Da der Kreis sehr frühzeitig ausgezahlt hat, hätten einige Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch Bundes- und Landesmittel erhalten. Dies wiederum kann zu Problemen mit den Kreisgeldern führen.
Der Kreis Kleve geht auf konkrete schriftliche Fragen der NRZ zu diesem Thema nicht ein. Sprecherin Ruth Keuken antwortet ausweichend auf die Frage, wie viele Fälle der Doppelförderung es gibt und was passiert, wenn festgestellt worden ist, dass jemand von zwei Stellen Geld erhalten hat. Die Antwort lautet: „Die Corona-Hilfe des Kreises Kleve ist nachrangig und ergänzend, wenn die Bundes- und Landeshilfe nicht ausreicht. Dies bedingt, dass Antragsteller grundsätzlich zunächst die Bundes-/Landeshilfe in Anspruch genommen haben müssen. Insofern handelt es sich nicht um eine Doppelförderung.“
Ferner teilt der Kreis Kleve auf Anfrage mit, dass auch junge Unternehmen, die nur wenige Wochen auf dem Markt sind, gefördert werden. Insgesamt sind fünf Mitarbeiter zeitanteilig mit der Abwicklung des Hilfeprogramms in der Kreisverwaltung tätig. Im Haushalt werden die Soforthilfen als Zuschuss im Bereich der Wirtschaftsförderung behandelt.
Der Kreis Kleve kann Zuschüsse vollständig oder teilweise zurückfordern, wenn bereits EU-, Bundes- und Landesmittel nicht vollständig angegeben worden sind.
Oder wenn es zu einer Überkompensation des entstandenen Umsatzrückgänge gekommen ist.
Das Programm läuft bis zum 31. Oktober 2020.