Emmerich. Das St. Willibrord-Spital in Emmerich ist ab 18. Mai 2020 wieder begrenzt für Besucher geöffnet. Diese Regeln gelten für die Besucher im Spital.
Das St. Willibrord-Spital in Emmerich wird ab dem 18. Mai begrenzt und unter Auflagen wieder für Besucher geöffnet. Grundlage für diese Entscheidung ist die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, nach der die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zu Lockerungen ihrer Besuchsregelung angehalten sind.
Trotz der jetzt beschlossenen Lockerungen rät das St. Willibrord-Spital weiterhin grundsätzlich von Besuchen ab und bittet die Angehörigen, Besuche nur vorzunehmen, wenn sie absolut unerlässlich sind, um das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus im Haus so gering wie möglich zu halten.
Diese Regeln gelten für den Besuch
Im St. Willibrord-Spital gilt im Einzelnen: Alle Besucher werden im Eingangsbereich per Selbstauskunft (Kontaktdaten, Symptomabfrage etc.) registriert. Besucher mit Symptomen oder solche, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person hatten bzw. im Ausland (z. B. Niederlande) oder einem besonders von der Pandemie betroffenen Landkreis waren, haben weiterhin keinen Zutritt.
Alle Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes im Haus eine Mund-Nasen-Maske tragen. Ab Montag, 18. Mai 2020, ist das St. Willibrord-Spital in Emmerich für Besuche täglich von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Jeder Patient darf pro Tag von einer Person für maximal eine Stunde besucht werden. Andernfalls sind die Abstandsregelungen in den Patientenzimmern nicht einzuhalten. Sollten mehrere Besucher pro Patient erscheinen, müssen die überzähligen Personen ihren Besuch auf einen anderen Tag verschieben.
Ausnahmen von der Lockerung
Auf der Intensivstation und auf der zusätzlich eingerichteten Isolierstation ist aus Gründen des Infektionsschutzes ohne vorherige individuelle Abklärung weiterhin kein Besuch möglich. Auch an Covid-19 erkrankte Patienten und solche, bei denen eine Infizierung mit dem Coronavirus abgeklärt wird, können nicht besucht werden. Begleitpersonen sind in der Zentralen Notaufnahme, zu Ambulanzen und Sprechstunden sowie zu ambulanten Operationen weiterhin nicht zugelassen.
Die Cafeteria bleibt für Besucher geschlossen. Im Krankenhaus informieren Aushänge über das Hygiene-Konzept. Die Besucher werden gebeten, die Regeln zu beachten. Die Regelungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls den aktuellen Entwicklungen angepasst.